Kin­der­geld: Neu­er Kin­der­bo­nus wird im Mai 2021 ausgezahlt

Frau - Kind - Kisten - Fahrrad - Personen - Einkaufstasche Foto: Eine Frau mit einem Kind auf den Arm, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Kin­der­bo­nus 2021 auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie in Höhe von 150 Euro wird im Mai an Fami­li­en ausgezahlt.

Dies geht aus einem ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums her­vor, über den das „Han­dels­blatt” berich­tet. „Für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kin­der­geld besteht, wird für den Monat Mai 2021 ein Ein­mal­be­trag in Höhe von 150 Euro gezahlt”, heißt es in dem Text. Die Kos­ten für den Kin­der­bo­nus belau­fen sich auf rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro. Die gro­ße Koali­ti­on hat­te ihn auf ihrem ver­gan­ge­nen Koali­ti­ons­aus­schuss beschlossen.

Der Kin­der­bo­nus wird in dem „Drit­ten Gesetz zur Umset­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Coro­na­kri­se” eben­so umge­setzt wie die Aus­wei­tung des steu­er­li­chen Ver­lust­rück­trags und die Absen­kung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes für Gast­stät­ten bis Ende 2022, auf die sich Uni­on und SPD eben­falls geei­nigt hat­ten. Der Aus­wei­tung des steu­er­li­chen Ver­lust­rück­trags ent­las­tet Unter­neh­men laut dem Geset­zes­ent­wurf unterm Strich um 315 Mil­lio­nen Euro. Deut­lich teu­rer ist die Absen­kung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes für Restau­rants von 19 auf 7 Pro­zent, die den Staat 5,1 Mil­li­ar­den Euro an Ein­nah­men kos­tet. Auf die Ent­las­tung hat­te CSU-Chef Mar­kus Söder gedrängt.

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