Lock­down: Län­der ver­län­gern Coro­na-Regeln wohl um drei Wochen

It's Corona-Time - Wir haben vorübergehend geschlossen - Laden - Öffentlichkeit Foto: Geschlossener Einkaufsladen aufgrund Coronakrise, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Län­der wer­den die gegen­wär­ti­gen Lock­down-Rege­lun­gen offen­bar um vor­erst drei Wochen verlängern.

Dar­auf hät­ten sich die Län­der am Wochen­en­de ver­stän­digt, berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der”. Eigent­lich wür­den die Restrik­tio­nen recht­lich am kom­men­den Mon­tag enden. Die aktu­el­len Coro­na-Vor­schrif­ten in den Län­dern sol­len nach der Ver­län­ge­rung bis vor­aus­sicht­lich zum 09. Mai 2021 gel­ten. Damit gilt in den aller­meis­ten Krei­sen: Mit vor­he­ri­gem nega­ti­ven Tests und Ter­min ist das Shop­pen im Grund­satz erlaubt, Schu­len und Kitas sind beschränkt offen, per­sön­li­che Tref­fen aber nur sehr ein­ge­schränkt mög­lich. Sport­an­ge­bo­te, Kul­tur­be­trie­be, Hotels und Restau­rants blei­ben fak­tisch vor­erst wei­ter dicht, da mehr als zwei Drit­tel aller deut­schen Land­krei­se die für Öff­nun­gen in die­sem Bereich not­wen­di­gen Inzi­denz­wer­te nicht erfüllen.

Die Län­der reagie­ren mit ihrer Ent­schei­dung auf die Pla­nun­gen der Bun­des­re­gie­rung für eine Bundes-„Notbremse”. Die­se dürf­te näm­lich erst nächs­te Woche in Kraft tre­ten, da aktu­ell noch an einer ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­rung gear­bei­tet wird. Die Län­der fürch­ten eine Lücke in der Rechts­grund­la­ge, wes­halb sie jetzt reagie­ren. Nach Infor­ma­tio­nen des „Busi­ness Insi­der” geht das Kanz­ler­amt davon aus, dass die Bundes-„Notbremse” in den betrof­fe­nen Land­krei­sen bis Ende Mai oder Mit­te Juni gel­ten wird. Erst dann sei das Infek­ti­ons­ge­sche­hen in den Griff zu krie­gen, pro­gnos­ti­zier­te dem­nach Kanz­ler­amts­chef Hel­ge Braun in der Schalt­kon­fe­renz mit den Län­dern am Sonntag.