S. Oli­ver: Mode­fir­ma prüft eine Corona-Verfassungsbeschwerde

Einkaufswagen - Drahtkorb - Schubwagen - REWE - Supermarkt Foto: Einkaufswagen vor einem Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Mode­wirt­schaft stei­gert den juris­ti­schen Druck, um eine Öff­nung ihrer Geschäf­te zu erzwingen.

So erwägt die Beklei­dungs­ket­te S. Oli­ver eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de. „Wir haben uns die Mög­lich­keit von Kla­gen offen­ge­las­sen”, sag­te Unter­neh­mens­chef Claus-Diet­rich Lahrs der „Welt” (Mitt­woch­aus­ga­be). „Wenn wir uns dazu ent­schlie­ßen, wür­den wir eine Kla­ge sehr grund­le­gend begrün­den”. Die Ansprü­che wür­den „sehr vehe­ment zur Spra­che” gebracht, kün­dig­te er an. Das Unter­neh­men pro­du­zie­re der­zeit etwa eine Mil­li­on Euro Ver­lust pro Tag. „So etwas geht selbst kern­ge­sun­den Unter­neh­men unter die Haut, und davon gibt es vie­le”, sag­te Lahrs.

Das Mode­un­ter­neh­men Breu­nin­ger, das Kla­gen in sechs Bun­des­län­dern ein­ge­reicht hat­te, will den Rechts­weg trotz einer Nie­der­la­ge wei­ter ver­fol­gen. Im Eil­pro­zess hat­te der baden-würt­tem­ber­gi­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in Mann­heim ver­gan­ge­ne Woche einen Antrag von Breu­nin­ger abge­lehnt, die Geschäf­te wie­der öff­nen zu dür­fen. „Für das Haupt­ver­fah­ren sind wir opti­mis­tisch, dass unse­ren Argu­men­ten auf Gleich­be­hand­lung im Ein­zel­han­del ent­spro­chen wird”, sag­te Fir­men­chef Hol­ger Ble­cker der „Welt”. Der Ver­weis der Mann­hei­mer Gerichts auf den wei­ter­hin mög­li­chen Klei­der­ver­kauf per E‑Commerce zie­he nicht: „Wir ver­bu­chen ein hohes Umsatz­plus im Online-Geschäft, aber das kann die Ver­lus­te im sta­tio­nä­ren Geschäft nicht aus­glei­chen. Die­se Rech­nung geht nicht auf”. Ble­cker berief sich auf brei­te Rücken­de­ckung für den von ihm ver­folg­ten Kla­ge­weg: „Wir bekom­men gro­ßen Zuspruch aus der Bran­che und dar­über hin­aus. Ich gehe davon aus, dass es vie­le wei­te­re Kla­gen geben wird”, sag­te er.

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