Niz­za: 18 Jah­re Haft für Kom­pli­zen des Attentäters

Polizei - Festnahme - Handschellen - Polizeiauto - Festgenommener - Tattoo Foto: Polizistin nimmt Mann mit Tattoo in Handschellen fest

Alle acht Ange­klag­ten des Ter­ror­an­schlags vom 14. Juli 2016 in Niz­za sind von einem Spe­zi­al­ge­richt schul­dig gespro­chen worden.

Nach­dem der Atten­tä­ter selbst nach der Tat von der Poli­zei erschos­sen wor­den war, ver­häng­te das Gericht in Paris nun gegen sei­ne Kom­pli­zen Haft­stra­fen wegen Betei­li­gung an einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung sowie Waf­fen­han­del. Zwei der Beschul­dig­ten müs­sen für 18 Jah­re in Haft. Der Atten­tä­ter war am fran­zö­si­schen Natio­nal­fei­er­tag des Jah­res 2016 mit einem Last­wa­gen in eine Men­schen­men­ge auf der Fla­nier­mei­le Pro­me­na­de des Ang­lais gerast. Er hat­te damit 86 Men­schen ermor­det, rund 200 Men­schen waren ver­letzt worden.

Das Gericht hör­te nun in einem fünf­wö­chi­gen Pro­zess rund 2.000 Ange­hö­ri­ge und Opfer als Neben­klä­ger. Ziel des Pro­zes­ses war unter ande­rem, mehr über die Vor­be­rei­tung der von der Ter­ror­mi­liz „Isla­mi­scher Staat” rekla­mier­ten Tat sowie die Gesin­nung des Täters zu erfah­ren. Eine direk­te Ver­bin­dung zum IS konn­te das Gericht nicht fest­stel­len. Der Täter sei jedoch von den Vide­os der Orga­ni­sa­ti­on inspi­riert gewe­sen. In der­ar­ti­gen Fäl­len wird häu­fig von „Sto­chas­ti­schem Ter­ro­ris­mus” gespro­chen: Vide­os und ande­re Medi­en von Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen sol­len Gewalt­ak­te wahr­schein­li­cher machen, ohne dass die Orga­ni­sa­ti­on selbst Ort und Zeit der Tat fest­le­gen oder zu poten­ti­el­len Tätern Kon­takt auf­neh­men muss.

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