Par­ty: Meh­re­re Bun­des­län­der öff­nen Clubs und Diskotheken

Event - Festival - Party - Lichterkette - Öffentlichkeit Foto: Sicht auf eine Party eines Festivalevents

Mit Nie­der­sach­sen, Bran­den­burg und Sach­sen-Anhalt öff­nen die ers­ten Bun­des­län­der nach über einem Jahr wie­der regu­lär Clubs und Diskotheken.

In Bran­den­burg gilt ab Mitt­woch, dass Tanz­ver­an­stal­tun­gen erlaubt sind, wenn Per­so­nen­da­ten erfasst wer­den, in geschlos­se­nen Räu­men gilt zudem grund­sätz­lich eine Test­pflicht, pro Gast müs­sen min­des­tens zehn Qua­drat­me­ter begeh­ba­rer Flä­che vor­han­den sein.

In Sach­sen-Anhalt dür­fen spä­tes­tens ab dem Wochen­en­de Dis­ko­the­ken auf­ma­chen, wenn die Gäs­te einen nega­ti­ven Test vor­le­gen, außer­dem ist eine Aus­las­tung von 60 Pro­zent der sonst zuge­las­se­nen Per­so­nen­zahl die Obergrenze.

In Nie­der­sach­sen dür­fen Betrei­ber von Clubs und Dis­cos nur die Hälf­te ihrer übli­chen Kapa­zi­tät nut­zen, und das auch nur bei sta­bi­ler Inzi­denz unter 35 im jewei­li­gen Land­kreis. Die ist aber mitt­ler­wei­le prak­tisch über­all erreicht, im Land­kreis Weser­marsch liegt sie sogar bei null. Neben einem nega­ti­ven Coro­na-Test muss man in Nie­der­sach­sen eine Mas­ken auch zum Tan­zen mitbringen.

Clubs und Dis­kos gehör­ten zu den ers­ten Ein­rich­tun­gen, die im Früh­jahr 2020 im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie schlie­ßen muss­ten – und sie waren und sind bei mög­li­chen Öff­nun­gen meist ganz hin­ten auf der Liste.

Ande­re Bun­des­län­der sind dem­entspre­chend auch noch zurück­hal­ten­der. In Ber­lin sind ab Frei­tag immer­hin Tanz­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel und mit maxi­mal 250 Per­so­nen erlaubt. Alle Gäs­te müs­sen zudem nega­tiv getes­tet, voll geimpft oder gene­sen sein.

Schles­wig-Hol­stein, Sach­sen und Baden-Würt­tem­berg las­sen „Modell­ver­su­che” zu. NRW hat­te zwar schon vor eini­gen Wochen als eines der ers­ten Bun­des­län­der Öff­nun­gen von Clubs und Dis­cos in Aus­sicht gestellt – aber erst ab Anfang September.

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