Poli­tik: Bis zu 30.000 Euro Sofort­hil­fe für Opfer-Ange­hö­ri­ge von Hanau

Polizeiabsperrung - Absperrband Foto: Sicht auf ein Absperrband der Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Opfer­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Edgar Fran­ke (SPD), hat den Ange­hö­ri­gen der Opfer von Hanau schnel­le finan­zi­el­le Hil­fe zugesichert.

„Aus dem Fonds für Här­tel­eis­tun­gen kön­nen inner­halb von zwei Wochen Sofort­hil­fen aus­ge­zahlt wer­den. Für Ehe­part­ner, Kin­der und Eltern von Getö­te­ten sind das 30.000 Euro, für Geschwis­ter 15.000 Euro”, sag­te Fran­ke den Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” (Sams­tags­aus­ga­ben).

Dies kön­ne das „schreck­li­che Leid des Ver­lusts der eige­nen Eltern oder Kin­der nicht lin­dern. Aber zumin­dest ist es eine Hil­fe für die nötigs­ten Din­ge, die in die­sem Moment wich­tig sind”, so der SPD-Poli­ti­ker wei­ter. Dar­über hin­aus gebe es Leis­tun­gen nach dem neu­en Sozi­al­ge­setz­buch 14. „Da geht es um die Zah­lung von Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten und die Über­nah­me von Beer­di­gungs­kos­ten”, so der Opfer­be­auf­trag­te. Die Fami­li­en benö­tig­ten Unter­stüt­zung. Er warn­te vor einer zu star­ken Fixie­rung der öffent­li­chen Debat­te auf den mut­maß­li­chen Täter: „Es geht dar­um, die Per­spek­ti­ve der Opfer ein­zu­neh­men und nicht immer nur die des Täters”, sag­te Fran­ke den Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland”.

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