Poli­zei: Mehr Ver­ur­tei­lun­gen für Angrif­fe auf Beamte

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Aus­wei­tung der Straf­tat­be­stän­de für Über­grif­fe auf Poli­zis­ten hat dazu geführt, dass deut­lich mehr Men­schen für sol­che Delik­te ver­ur­teilt wor­den sind.

Das berich­ten die Zei­tun­gen der „Neu­en Ber­li­ner Redak­ti­ons­ge­sell­schaft” (Mitt­woch­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf eine Ant­wort des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums auf eine schrift­li­che Fra­ge des FDP-Innen­po­li­ti­kers Kon­stan­tin Kuh­le. Dem­nach wur­den 2017, im Jahr der Reform, noch ins­ge­samt 5.464 Straf­tä­ter wegen Wider­stands gegen oder Angrif­fen auf Voll­stre­ckungs­be­am­te ver­ur­teilt, im Jahr dar­auf bereits 7.538. Für das Jahr 2019 lie­gen noch kei­ne Zah­len vor, berich­ten die Zeitungen.

Der Bun­des­tag hat­te im Mai 2017 beschlos­sen, den Straf­tat­be­stand des tät­li­chen Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te in einem eige­nen Para­gra­fen des Straf­ge­setz­bu­ches zu erfas­sen. For­de­run­gen der Uni­on nach här­te­ren Straf­ge­set­zen als Kon­se­quenz aus den Aus­schrei­tun­gen der letz­ten Wochen, etwa vor dem Ber­li­ner Reichs­tag, lehnt der FDP-Poli­ti­ker ange­sichts die­ser Zah­len ab. Die Reform der Stra­fen für Wider­stands­de­lik­te habe bereits „zu einem erheb­li­chen Anstieg der Ver­ur­tei­lun­gen geführt”, so Kuh­le. „Es ist daher ver­früht, jetzt schon über eine wei­te­re Ver­schär­fung zu spre­chen”. Die abschre­cken­de Wir­kung der Straf­rechts­re­form aus dem Jahr 2017 las­se sich noch gar nicht ablesen.

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