Poli­zei: War­um eine Anzei­ge bei Kin­des­miss­brauch wich­tig ist

Kind - Mädchen - Hand - Mund - Mann - Hände - Schultern - Kindesmissbrauch Foto: Mann hält die Schultern von einem verletzten Mädchen fest (Kindesmissbrauch)

Die Poli­zei star­tet eine bun­des­wei­te Kam­pa­gne und zeigt Hand­lungs­mög­lich­kei­ten bei Ver­dacht auf sexu­el­le Gewalt an Kindern.

Miss­brauch bleibt oft im Ver­bor­ge­nen. Trotz zahl­rei­cher Infor­ma­tio­nen der Bevöl­ke­rung über sexu­el­len Kin­des­miss­brauch wird die­se Straf­tat ver­hält­nis­mä­ßig sel­ten poli­zei­lich bekannt – vor allem, wenn sexu­el­le Gewalt inner­halb der Fami­lie oder des Bekann­ten­krei­ses aus­ge­übt wird. Die bun­des­wei­te Kam­pa­gne der Poli­zei „Miss­brauch ver­hin­dern!” klärt Erwach­se­ne daher nicht nur über Schutz­mög­lich­kei­ten von Kin­dern auf, son­dern macht gezielt auf die Not­wen­dig­keit einer Anzei­gen­er­stat­tung aufmerksam.

Grün­de für eine man­geln­de Anzei­gen­be­reit­schaft bei Ver­dacht auf sexu­el­le Gewalt an Kin­dern sind: Die Abhän­gig­keit eines Opfers von ihnen bekann­ten oder mit ihnen ver­wand­ten Täte­rin­nen und Tätern sowie die Angst der Ange­hö­ri­gen vor den Fol­gen einer Anzei­ge in einem damit ver­bun­de­nen Gerichts­ver­fah­ren. „Schüt­zen Sie Kin­der durch Ihr Han­deln, ist die wich­tigs­te Bot­schaft der Kam­pa­gne ‘Miss­brauch ver­hin­dern!’. Damit möch­te die Poli­zei Deutsch­land Erwach­se­nen im Umfeld von betrof­fe­nen Kin­dern Hand­lungs­mög­lich­kei­ten zum Kin­der­schutz auf­zei­gen. Dazu gehört auch eine Straf­an­zei­ge bei der Poli­zei”, erklärt Dr. Ste­fa­nie Hinz, Vor­sit­zen­de der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bundes.

Im Jahr 2019 wur­den 13.670 Fäl­le von sexu­el­lem Kin­des­miss­brauch in der bun­des­wei­ten Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik erfasst. 15.701 Jun­gen und Mäd­chen wur­den dabei Opfer. Die­se Zah­len spie­geln aber nur einen Teil des eigent­li­chen Aus­ma­ßes von sexu­el­ler Gewalt wider. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) geht von einer Mil­li­on betrof­fe­ner Kin­der in Deutsch­land aus. Die­sen Schät­zun­gen zufol­ge wer­den vie­le Fäl­le nicht zur Anzei­ge gebracht. Daher will die Kam­pa­gne „Miss­brauch ver­hin­dern!” auch ins­be­son­de­re die Ängs­te vor einer Straf­an­zei­ge und einem Gerichts­ver­fah­ren abbau­en – ohne den Schutz der kind­li­chen Opfer zu ver­nach­läs­si­gen. „Ange­hö­ri­ge von betrof­fe­nen Kin­dern soll­ten wis­sen, dass eine Straf­an­zei­ge ent­schei­dend dazu bei­trägt, sexu­el­le Gewalt und damit das Leid der Kin­der zu been­den. Der Gang zur Poli­zei ist für vie­le nicht ein­fach, aber spe­zia­li­sier­te Bera­tungs­stel­len oder auch die Anlauf­stel­len des WEISSEN RINGS unter­stüt­zen dabei. Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten und sagen Sie Nein zu Kin­des­miss­brauch”, betont Hinz.

Mit den fünf Schrit­ten der Kam­pa­gne „Miss­brauch ver­hin­dern!” kön­nen Erwach­se­ne Kin­der vor sexu­el­ler Gewalt schützen:

  1. Schüt­ze Kin­der durch das eige­ne Wis­sen. Infor­mie­re dich über Fak­ten und Risi­ken – Unkennt­nis begüns­tigt Missbrauch
  2. Schüt­ze Kin­der durch die eige­ne Offen­heit. Mache Miss­brauch nicht zum Tabu­the­ma – damit hilft man den Opfern, sich anzuvertrauen
  3. Schüt­ze Kin­der durch die eige­ne Auf­merk­sam­keit. Oft gibt es Signa­le für Miss­brauch – sei aufmerksam
  4. Schüt­ze Kin­der durch das eige­ne Ver­trau­en. Ver­traue den Aus­sa­gen von Kin­dern. Kin­der erfin­den sel­ten eine an ihnen began­ge­ne Straftat
  5. Schüt­zen Kin­der durch das eige­ne Han­deln. Küm­me­re dich um betrof­fe­ne Kin­der, hol dir Hil­fe und erstat­te Anzei­ge. Kin­der kön­nen den sexu­el­len Miss­brauch nicht been­den, sie brau­chen die Hil­fe von Erwachsenen

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