Unity­me­dia: Ohne Erlaub­nis dür­fen kei­ne Hot­Spots akti­viert werden

Unitymedia

Bei Kabel­netz­be­trei­ber Unity­me­dia hat­te vor eini­ger Zeit lang bei allen Kun­den einen öffent­li­chen Hot­Spot akti­viert, der aber laut dem Land­ge­richt Köln nun so in die­ser Form nicht erlaubt war.

Bereits am ver­gan­ge­nen Som­mer (2016) hat Unity­me­dia den Wifi­Spot vor­ge­stellt und nach eini­ger Zeit auch her­aus­ge­bracht (wir berich­te­ten). Hat man nicht gegen den soge­nann­ten Hot­Spot einen Ein­spruch ein­ge­legt (im Kundencenter/Kundendienst), hat man eine zwei­te WLAN-Ver­bin­dung erhal­ten, der als öffent­li­cher Hot­Spot für ande­re (Kun­den) die­nen soll.

Kun­den, die nicht dage­gen waren, kön­nen dafür im Gegen­satz auch bei ande­ren Kun­den sich in des­sen WLAN-Netz ein­bu­chen und dort im Inter­net sur­fen. Hat man jedoch wider­spro­chen, hat man eben die­se Mög­lich­keit nicht. Jedoch wur­de sei­tens Unity­me­dia aus­nahms­los bei allen Kun­den das zwei­te WLAN-Netz aktiviert.

Genau die­ses Vor­ha­ben hat nun das Land­ge­richt in Köln für „nicht erlaubt” befun­den. Denn Unity­me­dia muss bei dem Kun­den direkt eine direk­te Ein­wil­li­gung ein­ho­len und nicht ein­fach bei jedem akti­vie­ren, sodass der Kun­de sich selbst dar­um küm­mern muss, es zu deaktivieren.

Eigent­lich hat der Kun­de da gar kei­nen Nach­teil. Denn beim zwei­ten WLAN-Netz wird natür­lich das eige­ne Inter­net in Anspruch genom­men, jedoch hat man selbst kei­ne Nach­tei­le. Denn weder haf­tet man selbst, soll­te sich jemand über sein Inter­net ein­bu­chen und Blöd­sinn machen, noch wird die eige­ne Inter­net-Geschwin­dig­keit in Anspruch genom­men. Denn es wird ein­fach eine sepa­ra­te Band­brei­te ange­bo­ten für den Hot­Spot, sodass man kei­nen Geschwin­dig­keits­ver­lust befürch­ten muss.

Zwar ist das Gerichts­ur­teil nicht rechts­kräf­tig, aber das kann sich viel­leicht bald ändern. Was Unity­me­dia nun vor­hat, ist noch unge­wiss. Soll­te es zumin­dest zu einem rechts­kräf­ti­gem Urteil wer­den, müs­sen aus­nahms­los alle Hot­Spots deak­ti­viert wer­den, sobald nicht (zeit­nah) eine direk­te Ein­wil­li­gung des Kun­den bei denen vorliegt.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.