Ver­kehrs­aus­schuss: Neun-Euro-Ticket soll bun­des­weit gelten

Reisende - Fahrgäste - Bahnsteig - Straßenbahn - Berlin Foto: Fahrgäste am Bahnsteig einer U-Bahn (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Neun-Euro-Ticket im Regio­nal­ver­kehr soll zum 01. Juni 2022 kom­men – und bun­des­weit gül­tig sein.

Das berich­tet das „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Mon­tags­aus­ga­ben) unter Beru­fung auf Infor­ma­tio­nen aus dem Ver­kehrs­aus­schuss des Bun­des­ta­ges. Dem­nach ist der Bund bereit, die gesam­ten Kos­ten von geschätzt 2,5 Mil­li­ar­den Euro für das drei­mo­na­ti­ge Expe­ri­ment zu über­neh­men. Eine regio­nal beschränk­te Gül­tig­keit sei unprak­ti­ka­bel, hieß es. „Das Neun-Euro-Ticket muss bun­des­weit gül­tig sein”, sag­te Mar­tin Krö­ber, SPD-Ver­kehrs­exper­te im Bun­des­tag, dem RND. Sonst benach­tei­li­ge es jene Pend­ler, die über die Gren­zen von Bun­des­län­dern und Tarif­ver­bün­den unter­wegs sind.

Wegen des nöti­gen Gesetz­ge­bungs­pro­zes­ses sei der 01. Juni 2022 der frü­hest­mög­li­che Zeit­punkt. Schon die­ser Ter­min wird dem­nach knapp: Am 18. oder 19. Mai 2022 soll der Bun­des­tag über einen noch zu erar­bei­ten­den Gesetz­ent­wurf abstim­men, am 20. Mai 2022 der Bun­des­rat. Damit wür­den auch in den Haupt-Som­mer­fe­ri­en­mo­na­ten Juli und August Neun-Euro-Tickets ver­füg­bar sein und nicht nur Pend­ler zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn bewe­gen. Sie könn­ten auch eine Wel­le von Low-Bud­get-Rei­sen mit Regio­nal­zü­gen in den Som­mer­fe­ri­en auslösen.

Unstrit­tig sei inzwi­schen, dass Zeit­kar­ten-Abon­nen­ten eine Gut­schrift oder eine Erstat­tung für die Dif­fe­renz zwi­schen ihrem Abo­preis und dem Neun-Euro-Ticket bekom­men. Wie die­se genau aus­ge­zahlt wird, soll den Ver­kehrs­un­ter­neh­men über­las­sen wer­den, hieß es auch dem Ver­kehrs­aus­schuss. Auch Inha­ber von ver­güns­tig­ten Semes­ter­ti­ckets sol­len pro­fi­tie­ren. SPD-Ver­kehrs­po­li­ti­ker Krö­ber sag­te dem RND: „Auch Stu­die­ren­de, die Semes­ter­ti­ckets erwor­ben haben, müs­sen in den Genuss der Rück­erstat­tung kom­men”. Die Tickets sol­len online, über die DB Navi­ga­tor App und am Schal­ter erhält­lich sein, vor­aus­sicht­lich aber nicht am Automaten.

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