Wahl­hel­fer: Jetzt in Prio­ri­täts­grup­pe 3 für Corona-Impfungen

Grundschule - An den Kaulen - Stimmbezirk 61203 - Zum Wahlraum - Schild - An den Kaulen - Köln-Worringen Foto: Schild zum Stimmbezirk 61203 der Wahl im September 2020 in der An den Kaulen-Grundschule (Köln-Worringen)

Wahl­hel­fer in Deutsch­land rücken in der Rei­hen­fol­ge der Imp­fun­gen für das Coro­na­vi­rus nach vorn.

Laut der am 10. März 2021 im Bun­des­an­zei­ger ver­kün­de­ten neu­en Ver­si­on der Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung sind Wahl­hel­fer in Prio­ri­täts­grup­pe 3. „Ich begrü­ße die Rege­lung sehr”, sag­te Bun­des­wahl­lei­ter Georg Thiel am Frei­tag. Der Schutz von Wahl­hel­fern sei „von gro­ßer Wich­tig­keit”. Einen gro­ßen Unter­schied wird das für die meis­ten anste­hen­den Wah­len aber ver­mut­lich nicht machen.

In Rhein­land-Pfalz und Baden-Würt­tem­berg lau­fen die Imp­fun­gen für Prio­ri­täts­grup­pe 2 erst lang­sam an, und zur Bun­des­tags­wahl und meh­re­ren Land­tags­wah­len am 26. Sep­tem­ber sol­len alle Bun­des­bür­ger schon ein „Impf­an­ge­bot” bekom­men. Allen­falls zur für 6. Juni in Sach­sen-Anhalt geplan­ten Land­tags­wahl könn­ten Wahl­hel­fer tat­säch­lich einen Vor­teil haben.

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