AfD: Ver­fas­sungs­ge­richt lehnt Kla­ge gegen 2G-plus im Bun­des­tag ab

Alternative für Deutschland - AfD - Plakat - Werbung - Vollende die Wende Foto: Plakatwerbung "Vollende die Wende" der Partei AfD, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine AfD-Kla­ge gegen die 2G-plus-Regel zur Gedenk­stun­de am Don­ners­tag im Bun­des­tag abgelehnt.

Das teil­te das Gericht am Mitt­woch­abend mit. Der Antrag der AfD und zwei­er ihrer Abge­ord­ne­ten auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung sei unzu­läs­sig, „weil es jeden­falls an einer sub­stan­ti­ier­ten Dar­le­gung fehlt, dass den Antrag­stel­lern für den Fall, dass eine einst­wei­li­ge Anord­nung nicht erlas­sen wird, ein schwe­rer Nach­teil droht”, hieß es in der Begründung.

Die Antrag­stel­ler hat­ten beklagt, sie wür­den durch die Ein­füh­rung einer 2G-plus-Regel in der All­ge­mein­ver­fü­gung zu Coro­na-Schutz­maß­nah­men im Deut­schen Bun­des­tag und den Aus­schluss der Mög­lich­keit einer Teil­nah­me an der Gedenk­stun­de am 27. Janu­ar 2022 auf den Besu­cher­tri­bü­nen des Deut­schen Bun­des­ta­ges in ihren Abge­ord­ne­ten- und Frak­ti­ons­rech­ten verletzt.

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