Ampel: Bun­des­tag auf unter 600 Mit­glie­der begrenzen

Bundestag - Sitzung - Saal - Sitze - Personen - Stühle - Versammlung Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Ampel­ko­ali­ti­on schlägt eine ein­schnei­den­de Wahl­rechts­re­form vor, die die Grö­ße des Bun­des­ta­ges erheb­lich beschrän­ken würde.

Geplant ist der Weg­fall aller Über­hang­man­da­te. Das berich­tet die „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung” unter Beru­fung auf einen ent­spre­chen­den Vor­schlag von SPD, Grü­nen und FDP. Nicht jeder Kan­di­dat, der in sei­nem Wahl­kreis siegt, könn­te dem­nach sicher sein, tat­säch­lich in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen. Mit den Über­hang­man­da­ten wür­den auch die Aus­gleichs­man­da­te ent­fal­len. Es soll zwar beim per­so­na­li­sier­ten Ver­hält­nis­wahl­recht mit Erst- und Zweit­stim­me blei­ben, über die Grö­ße des Bun­des­ta­ges soll jedoch nur noch die Zweit­stim­me ent­schei­den. Damit soll der Bun­des­tag auf die gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Grö­ße von 598 Abge­ord­ne­ten begrenzt wer­den. Durch Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te ist er bei der Wahl im vori­gen Sep­tem­ber auf 736 Sit­ze gewachsen.

Nach­dem es bis­her trotz viel­fa­cher, jah­re­lan­ger Bemü­hun­gen kei­ne grund­sätz­li­che Reform zur Begren­zung der Grö­ße des Bun­des­ta­ges gab, legen die drei Obleu­te in der Wahl­rechts­kom­mis­si­on von SPD (Sebas­ti­an Hart­mann), Grü­nen (Till Stef­fen) und FDP (Kon­stan­tin Kuh­le) nun einen Vor­schlag vor, der Über­hang­man­da­te nicht mehr vor­sieht. Die­se ent­ste­hen, wenn eine Par­tei in einem Land mehr Direkt­man­da­te gewinnt, als ihr durch das Lis­t­en­er­geb­nis zuste­hen. Durch ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 2012 wer­den die Über­hang­man­da­te seit der Bun­des­tags­wahl 2013 für die ande­ren Par­tei­en aus­ge­gli­chen, was zu der enor­men Ver­grö­ße­rung des Par­la­ments geführt hat.

Der Ampel-Vor­schlag sieht vor, dass eine Par­tei in einem Land nur so vie­le Wahl­kreis­man­da­te zuge­teilt bekommt, wie ihr nach dem Zweit­stim­men­er­geb­nis zuste­hen. Sind es mehr, so bekommt sie die­je­ni­gen nicht, in denen sie im Ver­gleich zu ihren ande­ren Wahl­krei­sen das schwächs­te Wahl­er­geb­nis hat. Die­se Wahl­krei­se wer­den dann unter Ein­be­zie­hung soge­nann­ter Ersatz­stim­men einer ande­ren Par­tei zuge­teilt. Jeder Wäh­ler soll zusätz­lich zur Erst­stim­me eine Ersatz­stim­me bekom­men. Mit die­ser kann der Kan­di­dat gewählt wer­den, den ein Wäh­ler am zweit­liebs­ten als Wahl­kreis­ver­tre­ter sähe. Die Ersatz­stim­men wer­den zu den Erst­prä­fe­ren­zen der ande­ren Wäh­ler hin­zu­ge­zählt. Die Ampel kann ihren Vor­schlag im Bun­des­tag mit ein­fa­cher Mehr­heit durch­set­zen. Nach­dem sich der Bun­des­tag so stark aus­ge­dehnt hat, schrei­ben Hart­mann, Stef­fen und Kuh­le: „Eine Wahl­rechts­re­form ist des­we­gen eine Fra­ge der Selbst­ach­tung des poli­ti­schen Betriebs”.

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