Ber­lin: AKK will Nach­tei­le für homo­se­xu­el­le Sol­da­ten ausgleichen

Kramp-Karrenbauer Annegret - Politikerin - Verteidigungsministerin Foto: Verteidigungsministerin und CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er plant Ent­schä­di­gun­gen für Sol­da­ten, die in der Ver­gan­gen­heit wegen ihrer Homo­se­xua­li­tät benach­tei­ligt wurden.

Die Ent­schä­di­gung soll nicht auf mög­li­che Sozi­al­leis­tun­gen ange­rech­net wer­den: Dies ist einer der Eck­punk­te eines Gesetz­ent­wurfs, über den die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Sams­tag­aus­ga­ben berich­ten. Der Ent­wurf trägt den Titel „Gesetz zur Reha­bi­li­tie­rung der wegen ein­ver­nehm­li­cher homo­se­xu­el­ler Hand­lun­gen durch Trup­pen­dienst­ge­rich­te ver­ur­teil­ten und in ande­rer Wei­se dienst­lich benach­tei­lig­ten Soldaten”.

Die Neu­re­ge­lung zielt auf Benach­tei­li­gun­gen, die sich noch bis ins Jahr 2000 hin­ein aus­ge­wirkt haben sol­len. Eine Auf­he­bung frü­he­rer dienst­recht­li­cher Urtei­le, die sich aus heu­ti­ger Sicht als Dis­kri­mi­nie­rung dar­stel­len, war bis­lang von allen Bun­des­re­gie­run­gen abge­lehnt worden.

Im Ent­wurf von Kramp-Kar­ren­bau­er sind jetzt nicht nur Auf­he­bun­gen, son­dern aus­drück­li­che Reha­bi­li­tie­rungs­be­schei­ni­gun­gen vor­ge­se­hen. Alle Regeln sol­len auch für frü­he­re NVA-Sol­da­ten gel­ten. Kramp-Kar­ren­bau­er will den Gesetz­ent­wurf am 17. Sep­tem­ber 2020 vor­stel­len. Am glei­chen Tag soll eine Stu­die ver­öf­fent­licht wer­den, die die Minis­te­rin in Auf­trag gege­ben hat – Titel: „Tabu und Tole­ranz – der Umgang der Bun­des­wehr mit Homo­se­xua­li­tät von 1955 bis zur Jahrtausendwende”.

Kramp-Kar­ren­bau­er stieß mit Äuße­run­gen über Homo- und Trans­se­xu­el­le in der Ver­gan­gen­heit wie­der­holt auf Kri­tik. Inzwi­schen tritt sie dafür ein, dass auch die „Les­ben und Schwu­len in der Uni­on” (LSU) einen Sta­tus als Orga­ni­sa­ti­on in der CDU erhalten.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.