Ber­lin: Beschrän­kun­gen von Grund­rech­ten waren notwendig

Grundgesetz-Ausgabe - Grundgesetz - GG - Buch - Bücher - Regale - Bibliothek Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel hat Grund­rech­te­ein­schrän­kun­gen im Zusam­men­hang der Maß­nah­men gegen das Coro­na­vi­rus verteidigt.

„Die­ses Virus ist eine Zumu­tung für unse­re Demo­kra­tie”, sag­te Mer­kel in ihrem am Sams­tag ver­öf­fent­lich­ten Video-Pod­cast. „Des­halb machen wir es uns natür­lich mit den Beschrän­kun­gen von Grund­rech­ten nicht ein­fach und des­halb sol­len sie so kurz wie mög­lich sein. Aber sie waren notwendig.”

Zu Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes, „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar”, gehö­re aber auch, eine Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems zu ver­hin­dern. Bei den Locke­run­gen müs­se die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Beschrän­kun­gen gewahrt blei­ben, es müs­se immer wie­der begrün­det wer­den, „war­um wir etwas noch nicht auf­he­ben und war­um wir etwas schon lockern kön­nen”. Sie sei froh, „dass die der­zei­ti­ge Infek­ti­ons­la­ge es ermög­licht, schon vie­le Din­ge wie­der zu erlau­ben und mög­lich zu machen, die eini­ge Wochen nur ein­ge­schränkt da waren”. Mer­kel ver­tei­dig­te auch die geplan­ten Hilfs­pro­gram­me für ande­re euro­päi­sche Staa­ten. Dies wer­de ein Schwer­punkt der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft, die am 1. Juli beginnt.

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