Ber­lin: Bun­des­ka­bi­nett bringt Grund­ren­te auf den Weg

Personen - Menschen - Rentner - Jugendliche - Öffentlichkeit Foto: Senioren und Jugendliche in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach zähen Ver­hand­lun­gen hat die Bun­des­re­gie­rung die Grund­ren­te auf den Weg gebracht.

Das Bun­des­ka­bi­nett beschloss am Mitt­woch­vor­mit­tag einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD). Im Kern sieht die­ser vor, dass ab 2021 Rent­ner, die min­des­tens 33 Jah­re lang in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben, einen Zuschlag erhalten.

Die Grund­ren­te in vol­ler Höhe rich­tet sich an Allein­ste­hen­de mit einem Ein­kom­men bis 1.250 Euro und Paa­re mit einem gemein­sa­men Ein­kom­men bis 1.950 Euro. Bei Ein­kom­men, wel­che die Gren­ze über­stei­gen, sol­len Abzü­ge vor­ge­nom­men werden.

Der Zuschlag zur Ren­te beträgt im Höchst­fall 404,86 Euro brut­to. Nach Abzug der Bei­trä­ge zu Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ver­blei­ben maxi­mal 360,73 Euro net­to. Eine umfas­sen­de Bedürf­tig­keits­prü­fung soll es nicht geben. Statt­des­sen ist eine auto­ma­ti­sche Ein­kom­mens­prü­fung durch die zustän­di­gen Finanz­äm­ter geplant.

Die Grund­ren­te soll durch Steu­er­mit­tel finan­ziert wer­den. Nach aktu­el­len Pla­nun­gen sind Ein­nah­men aus einer Finanz­trans­ak­ti­ons­steu­er dafür vor­ge­se­hen. Die­se gibt es aller­dings bis­her noch nicht, die Ver­hand­lun­gen dazu lau­fen aktuell.

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