Ber­lin: Bun­des­re­gie­rung prüft Aus­wir­kun­gen von E‑Scootern

E-Scooter - Bird - Stromkasten - Apotheke - München Foto: E-Scooter von Bird im öffentlichen Raum, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung lässt der­zeit prü­fen, wel­che Fol­gen E‑Scooter auf die Ver­kehrs­si­cher­heit haben.

Ein ers­ter Zwi­schen­be­richt der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen ist seit Wochen fer­tig und liegt im Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um von Andre­as Scheu­er unter Ver­schluss, schreibt der „Spie­gel”. Der Inhalt des Doku­men­tes ist trotz­dem bekannt: In mehr als 80 Pro­zent der Fäl­le, in denen E‑Scooter mit einem ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer zusam­men­sto­ßen, wird der Rol­ler­fah­rer ver­letzt, heißt es in der Stu­die. Unter­wegs sind sie oft dort, wo sie nicht erlaubt sind, auf Geh­we­gen etwa. Zudem ver­un­glü­cken die Men­schen auf­fäl­lig häu­fig an Wochen­en­den und unter Alkoholeinfluss.

Bei einem Drit­tel der Unfäl­le mit Per­so­nen­scha­den sei­en Fahr­rad­fah­rer und Fuß­gän­ger betei­ligt, davon wie­der­um sei­en „ein Vier­tel Kin­der und Senio­ren”, schrei­ben die Autoren der Stu­die. Der Anteil der E‑S­coo­ter-Unfäl­le mit Per­so­nen­schä­den ist zwar, gemes­sen an der gesamt­deut­schen Unfall­zahl im unter­such­ten Zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2020, mit 0,6 Pro­zent rela­tiv gering, was aber wohl vor allem an der ver­gleichs­wei­se gerin­gen Zahl der Gefähr­te lie­gen dürf­te. Der über­wie­gen­de Teil der 654 Rol­ler­un­fäl­le ende­te mit nur leich­ten Ver­let­zun­gen, es gab aber auch zwei Tote bei Fahr­ten mit den soge­nann­ten Elektrokleinstfahrzeugen.

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