Ber­lin: Bun­des­tag ver­kürzt Gene­se­nen-Sta­tus auf drei Monate

Bundestagsplenum - Bundestag - Plenum - Abgeordneten - Berlin Foto: Sicht auf das Bundestagsplenum (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Mit Wir­kung von der kom­men­den Woche an wird mit einer neu­en All­ge­mein­ver­fü­gung der Gene­se­nen-Sta­tus auch im Bun­des­tag von sechs auf drei Mona­te verkürzt.

Dies sei mit den Bun­des­tags­frak­tio­nen abge­stimmt wor­den, berich­tet der „Tages­spie­gel”. Die von Bun­des­tags­prä­si­den­tin Bär­bel Bas (SPD) ver­füg­ten Ände­run­gen bezie­hen sich auf den Zutritt von Abge­ord­ne­ten und Beschäf­tig­ten zu Ple­nar- und Aus­schuss­sit­zun­gen sowie den Zutritt von Besu­chern zu den Lie­gen­schaf­ten des Bun­des­ta­ges – all dies kann die Bun­des­tags­prä­si­den­tin auf­grund der ihr zuste­hen­den Kom­pe­tenz in eige­ner Regie regeln. Geän­dert wird auch, dass nun eine Johnson-&-Johnson-Impfung nicht mehr reicht; für einen voll­stän­di­gen Impf­schutz müs­sen zwei Imp­fun­gen vor­ge­legt werden.

Für den Zugang zum Ple­num oder Aus­schüs­sen greift wei­ter eine 2G-Plus-Rege­lung – rein dür­fen nur Abge­ord­ne­te, deren Coro­na-Infek­ti­on nicht län­ger als 90 Tage (statt bis­her 180 Tagen) zurück­liegt und voll­stän­dig Geimpf­te – jeweils plus nega­ti­ven Test. Bei Drei­fach-Geimpf­ten ent­fällt die Test­pflicht. Vor allem in Rei­hen der AfD-Frak­ti­on gibt es vie­le gene­se­ne, aber nicht geimpf­te Abge­ord­ne­te. Mit der Drei-Mona­te-Regel müss­ten eini­ge von ihnen auf die Besu­cher­tri­bü­ne des Bun­des­tags bei Sit­zun­gen aus­wei­chen, hier gilt nicht die 2G-Plus-Regel, dort sit­zen bereits regel­mä­ßig meh­re­re AfD-Abge­ord­ne­te, die aber einen nega­ti­ven Test vor­le­gen müssen.

Dass zunächst die Sechs-Mona­te-Regel wei­ter galt, hat­te hef­ti­ge Kri­tik aus­ge­löst; aber Bas waren zunächst schlicht die Hän­de gebun­den. Da auch der Bun­des­tag von der plötz­li­chen Ver­kür­zung des Gene­se­nen-Sta­tus von sechs auf drei Mona­ten durch das Robert-Koch-Insti­tut über­rum­pelt wur­de, konn­te das zunächst nicht geän­dert wer­den, für den Zugang zum Ple­num und Aus­schüs­sen galt zunächst wei­ter der Sechs-Monats­zeit­raum. Prompt war von einer Son­der­be­hand­lung die Rede. Das hing mit der zuvor schon erlas­se­nen All­ge­mein­ver­fü­gung für den Bun­des­tag für das Par­la­ment zusam­men. Hier­für gilt im juris­ti­schen Sin­ne eine soge­nann­te sta­ti­sche Ver­wei­sung. Das bedeu­tet, dass gilt, was damals Stand der Din­ge war – und dass dies wei­ter gilt, auch wenn das RKI mit Wir­kung zum 15. Janu­ar den Gene­se­nen-Sta­tus im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz von sechs auf drei Mona­te ver­kürzt hatte.

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