Ber­lin: Deut­scher Bun­des­rat beschließt Corona-Rettungspaket

Bundesrat - Deutscher Bundesrat - Gebäude - Zaun - Mauer - Berlin Foto: Das Gebäude des Bundesrates in Berlin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­rat hat das mil­li­ar­den­schwe­re Hilfs­pa­ket zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se beschlossen.

Das Hilfs­pa­ket, das die Län­der­kam­mer am Frei­tag ver­ab­schie­de­te, umfasst unter ande­rem einen Nach­trags­haus­halt, der eine Net­to­kre­dit­auf­nah­me in Höhe von rund 156 Mil­li­ar­den Euro für das lau­fen­de Jahr vor­sieht. Die­ser setzt sich zusam­men aus zusätz­li­chen Aus­ga­ben von 122,5 Mil­li­ar­den Euro sowie erwar­te­ten Steu­er­min­der­ein­nah­men von 33,5 Mil­li­ar­den Euro. Für das Paket muss zeit­wei­lig die Gren­ze der Schul­den­brem­se über­schrit­ten werden.

Für klei­ne Unter­neh­men sind bis zu 50 Mil­li­ar­den Euro an Hil­fen vor­ge­se­hen. Zudem soll es einen mil­li­ar­den­schwe­ren Ret­tungs­fonds für Unter­neh­men geben. Die Instru­men­te des Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds umfas­sen einen Garan­tie­rah­men von 400 Mil­li­ar­den Euro.

Zusätz­li­che 200 Mil­li­ar­den Euro sind für direk­te Betei­li­gun­gen und Kre­di­te vor­ge­se­hen. Zuvor hat­te der Bun­des­tag das Hilfs­pa­ket bereits am Mitt­woch mit gro­ßer Mehr­heit ver­ab­schie­det. Zudem stimm­te der Bun­des­rat am Frei­tag dem Coro­na-Sozi­al­schutz-Paket zu. Die­ses Hilfs­pa­ket soll von der Kri­se betrof­fe­nen Klein­un­ter­neh­mern und soge­nann­ten Solo-Selb­stän­di­gen den Zugang zur Grund­si­che­rung erleich­tern. Hier­für wird die Ver­mö­gens­prü­fung ausgesetzt.

Außer­dem gel­ten die tat­säch­li­chen Auf­wen­dun­gen für Mie­ten auto­ma­tisch als ange­mes­sen. Die­se Erleich­te­run­gen grei­fen auch bei älte­ren Men­schen und Erwerbs­ge­min­der­ten, da sie eben­falls erheb­li­che kri­sen­be­ding­te Ein­kom­mens­bu­ßen erlei­den kön­nen. Glei­ches gilt für nicht erwerbs­fä­hi­ge Men­schen. Die Erleich­te­run­gen gel­ten vom 01. März 2020 bis zum 30. Juni 2020. Zudem soll der Zugang zum Kin­der­geld erleich­tert werden.

Unter­stüt­zung soll es auch für sozia­le Dienst­leis­ter und Ein­rich­tun­gen der Für­sor­ge geben, die in ihrem Bestand gefähr­det sind: Sie erhal­ten einen Sicher­stel­lungs­auf­trag der öffent­li­chen Hand, über den sie zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­de­mie bei­tra­gen müs­sen. Hier­zu sol­len sie in geeig­ne­tem und zumut­ba­rem Umfang Arbeits­kräf­te, Räum­lich­kei­ten und Sach­mit­tel zur Ver­fü­gung stellen.

Der Sicher­stel­lungs­auf­trag gilt zunächst bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 und kann bis zum 31. Dezem­ber 2020 ver­län­gert wer­den. Um für aus­rei­chend Arbeits­kräf­te in sys­tem­re­le­van­ten Berei­chen wie dem Gesund­heits­sys­tem oder der Land­wirt­schaft zu sor­gen, sol­len für Bezie­her von Kurz­ar­bei­ter­geld außer­dem Anrei­ze geschaf­fen wer­den, in ihrer arbeits­frei­en Zeit vor­über­ge­hend eine Tätig­keit im sys­tem­re­le­van­ten Bereich aufzunehmen.

Dar­über hin­aus wer­den bun­des­ein­heit­li­che Aus­nah­men von den Arbeits­zeit­vor­schrif­ten ermög­licht, um sicher­zu­stel­len, dass wäh­rend der Pan­de­mie ins­be­son­de­re das Gesund­heits­we­sen, die Daseins­vor­sor­ge, aber auch die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung auf­recht­erhal­ten werden.

Zudem soll Rent­nern die Wei­ter­ar­beit oder die Wie­der­auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung erleich­tert wer­den. Sie kön­nen des­halb im Jahr 2020 statt bis­her 6.300 Euro 44.590 Euro hin­zu­ver­die­nen, ohne dass ihnen die Alters­ren­te gekürzt wird.

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