Ber­lin: Kanz­ler­amt mau­ert bei Nach­fra­gen zur Flücht­lings­kri­se 2015

Bundeskanzleramt - Bundesregierung - Bundesbehörde - Berlin Foto: Sicht auf das Bundeskanzleramt in der Hauptstadt (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Kanz­ler­amt gibt es nach eige­ner Aus­sa­ge kaum amt­li­che Infor­ma­tio­nen zu meh­re­ren rele­van­ten Vor­gän­gen in der Flücht­lings­kri­se 2015.

Das geht aus Ant­wor­ten des Kanz­ler­am­tes auf ver­schie­de­ne Anfra­gen nach dem Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz her­vor, die die „Welt am Sonn­tag” in den ver­gan­ge­nen Mona­ten gestellt hat. Kon­kret hat­te die Redak­ti­on Zugang zu Infor­ma­tio­nen wie E‑Mails oder Aus­ar­bei­tun­gen beantragt.

In den meis­ten Fäl­len erklär­te das Kanz­ler­amt, dass „kei­ne Infor­ma­tio­nen im Sin­ne der Anfra­ge” ermit­telt wur­den. Das betrifft Vor­gän­ge rund um die Ent­schei­dung, Migran­ten direkt aus Ungarn zu holen, oder aber auch zur Debat­te um den Fami­li­en­nach­zug, zu den Neu­jahrs­an­spra­chen 2014 und 2015 und zum Auf­tritt damals in der TV-Sen­dung Anne Will. In ande­ren Fäl­len, etwa zur Arbeit des Flücht­lings­ko­or­di­na­tors oder zum Stab Flücht­lings­po­li­tik lie­fer­te das Kanz­ler­amt erstaun­lich wenig Unterlagen.

Auf den Vor­wurf, das Zustan­de­kom­men von Ent­schei­dun­gen damals lie­ße sich ange­sichts der Ant­wor­ten nur schwer für die Öffent­lich­keit nach­voll­zie­hen, ant­wor­te­te das Kanz­ler­amt zurück­hal­tend: „Ihnen wur­den im Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz-Ver­fah­ren die im Rah­men die­ses Geset­zes zugäng­li­chen Infor­ma­tio­nen zum ange­frag­ten Zeit­raum zur Ver­fü­gung gestellt.” Die Regie­rung habe ihre „migra­ti­ons­po­li­ti­schen Ent­schei­dun­gen” seit 2015 „viel­fach öffent­lich vor­ge­stellt und begrün­det”, heißt es in der Ant­wort – etwa im Bun­des­tag, in Pres­se­kon­fe­ren­zen, Pres­se­mit­tei­lun­gen und durch Inter­views der Kanz­le­rin, des Innen­mi­nis­ters und ande­rer Regierungsmitglieder.

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