BMAS: Kei­ne Kür­zung wegen 9‑Eu­ro-Ticket für Hartz-IV-Empfänger

Achtung Straßenbahn - Schienen - Übergang - KVB-Stadtbahn - Linie 16 - Chlodwigplatz - Köln-Altstadt-Süd Foto: Straßenbahnübergang der KVB-Stadtbahn 16 am Chlodwigplatz (Köln-Altstadt)

Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um hält mög­li­che Rück­for­de­run­gen an Hartz-IV-Emp­fän­ger wegen des 9‑Eu­ro-Tickets für ungerechtfertigt.

In eini­gen Bun­des­län­dern wie Baden-Würt­tem­berg ist vor­ge­se­hen, dass die Job­cen­ter die Dif­fe­renz zwi­schen bereits erstat­te­ten teu­re­ren Fahr­kar­ten und den 9‑Eu­ro-Tickets zurück­for­dern kön­nen. Ansons­ten hand­le es sich um eine „unge­recht­fer­tig­te Berei­che­rung” durch die Hartz-IV-Emp­fän­ger. Kon­kret geht es um Schü­ler­ti­ckets, die den Grund­si­che­rungs­emp­fän­gern in meh­re­ren Län­dern aus dem Bil­dungs­pa­ket bezahlt werden.

Das BMAS will die­ser Argu­men­ta­ti­on nicht fol­gen: In einem Schrei­ben an alle zustän­di­gen Län­der­mi­nis­te­ri­en stellt Staats­se­kre­tä­rin Leo­nie Gebers klar, die Dif­fe­renz sei nach ihrer Rechts­auf­fas­sung „nicht zurück­zu­for­dern”, berich­tet der „Spie­gel”. Die beson­de­ren Bedin­gun­gen des 9‑Eu­ro-Tickets sei­en zu beach­ten, es gehe dabei nicht um die Sen­kung der Schü­ler­fahr­kos­ten: „Das 9‑Eu­ro-Ticket soll allen Men­schen in Deutsch­land zugu­te­kom­men und sie ange­sichts der aktu­el­len Preis­ent­wick­lung finan­zi­ell ent­las­ten”. Zudem wür­den Rück­for­de­run­gen zu einem unan­ge­mes­se­nen Ver­wal­tungs­auf­wand füh­ren. Die Aus­sa­ge, die Betrof­fe­nen hät­ten sich durch die Nut­zung die­ses Tickets berei­chert, hal­te sie nicht für ange­mes­sen, so Gebers: „Die Betrof­fe­nen haben dies weder ver­an­lasst noch beabsichtigt”.

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