Das Bundesarbeitsministerium hält mögliche Rückforderungen an Hartz-IV-Empfänger wegen des 9‑Euro-Tickets für ungerechtfertigt.
In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass die Jobcenter die Differenz zwischen bereits erstatteten teureren Fahrkarten und den 9‑Euro-Tickets zurückfordern können. Ansonsten handle es sich um eine „ungerechtfertigte Bereicherung” durch die Hartz-IV-Empfänger. Konkret geht es um Schülertickets, die den Grundsicherungsempfängern in mehreren Ländern aus dem Bildungspaket bezahlt werden.
Das BMAS will dieser Argumentation nicht folgen: In einem Schreiben an alle zuständigen Länderministerien stellt Staatssekretärin Leonie Gebers klar, die Differenz sei nach ihrer Rechtsauffassung „nicht zurückzufordern”, berichtet der „Spiegel”. Die besonderen Bedingungen des 9‑Euro-Tickets seien zu beachten, es gehe dabei nicht um die Senkung der Schülerfahrkosten: „Das 9‑Euro-Ticket soll allen Menschen in Deutschland zugutekommen und sie angesichts der aktuellen Preisentwicklung finanziell entlasten”. Zudem würden Rückforderungen zu einem unangemessenen Verwaltungsaufwand führen. Die Aussage, die Betroffenen hätten sich durch die Nutzung dieses Tickets bereichert, halte sie nicht für angemessen, so Gebers: „Die Betroffenen haben dies weder veranlasst noch beabsichtigt”.