Brüs­sel: Euro­päi­sche Uni­on droht Lon­don mit Strafzöllen

Buckingham Palace - Residenz - Britischen Monarchen - London - Straße - Gebäude Foto: Sicht auf das Buckingham Palace (London), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Unmit­tel­bar vor der Rati­fi­zie­rung des Abkom­mens droht Brüs­sel mit Straf­maß­nah­men, soll­te Lon­don wei­ter Tei­le des Ver­trags verletzen.

Bri­ti­sche Impor­te in die EU könn­ten in der Fol­ge mit Zöl­len oder Quo­ten belegt wer­den, berich­tet die „Welt”. „Das Han­dels- und Koope­ra­ti­ons­ab­kom­men ent­hält weit­rei­chen­de Mög­lich­kei­ten, damit bei­de Sei­te ihre recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen ein­hal­ten. Sobald es end­gül­tig und voll­stän­dig rati­fi­ziert ist, könn­ten Ver­stö­ße gegen das Aus­tritts­ab­kom­men in der Form geahn­det wer­den, dass Tei­le des Han­dels- und Koope­ra­ti­ons­ab­kom­mens aus­ge­setzt wer­den. So wäre es recht­lich mög­lich, bri­ti­sche Impor­te mit Zöl­len oder Quo­ten zu bele­gen”, sag­te der CDU-Poli­ti­ker David McAl­lis­ter, Vor­sit­zen­der des Aus­wär­ti­gen Aus­schus­ses im EU-Par­la­ment, der „Welt”.

Die bri­ti­sche Sei­te hat­te Anfang März ein­sei­tig den Nord­ir­land-Teil des Abkom­mens geän­dert und ver­ein­bar­te Über­gangs­fris­ten für Zoll­kon­trol­len ohne Abspra­che mit der EU-Kom­mis­si­on ver­län­gert. Die Behör­de lei­te­te als Reak­ti­on ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein, die jedoch in der Regel lan­ge dau­ern. Der im Brexit-Abkom­men ver­an­ker­te Sank­ti­ons­me­cha­nis­mus hin­ge­gen kann schnel­ler grei­fen. „Die­ser Mecha­nis­mus ist ein Rie­sen­schritt nach vorn. Er soll­te ein Bei­spiel sein auch für ande­re EU-Han­dels­ab­kom­men”, sag­te Anna Cavazzini, Vor­sit­zen­de des Binnenmarktausschusses.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment stimmt am Diens­tag über den am 01. Janu­ar 2021 für vier Mona­te pro­vi­so­risch in Kraft getre­te­nen Ver­trag ab. Weil der bri­ti­sche Pre­mier Boris John­son bis kurz vor Schluss ver­han­delt hat­te und das Abkom­men erst am Hei­lig­abend stand, lehn­ten die EU-Par­la­men­ta­ri­er eine kurz­fris­ti­ge Prü­fung des mehr als 1.400 Sei­ten lan­gen Ver­trags ab. Die Zustim­mung der Abge­ord­ne­ten gilt aber als so gut wie sicher, weil die Alter­na­ti­ve eines plötz­li­chen „No Deal” zum 01. Mai 2021 die schlech­te­re ist.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.