Brüs­sel: EU stell­te Astra­Ze­ne­ca von Haf­tung für Lie­fer­pro­ble­me frei

Advance Purchase Agreement - Europäische Kommission - AstraZeneca - Coronavirus - Vertrag - Kugelschreiber Foto: Vertrag zwischen EU und Astrazeneca, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kom­mis­si­on hat es selbst zu ver­ant­wor­ten, dass die Pro­duk­ti­ons­pro­ble­me über­wie­gend zulas­ten der EU-Abneh­mer gingen.

Der Ver­trag zwi­schen Brüs­sel und Astra­ze­ne­ca stel­le den Her­stel­ler frei von Haf­tung für „Ver­zö­ge­run­gen bei der Lie­fe­rung des Impf­stof­fes”, berich­ten RTL und n‑tv. Dies steht dem­nach in einer Pas­sa­ge des Ver­trags, die bei der Ver­öf­fent­li­chung durch die EU-Kom­mis­si­on geschwärzt war. Zudem wird aus dem Ver­trag ersicht­lich, dass Astra­ze­ne­ca auch in nahe­zu allen ande­ren mög­li­chen Streit­punk­ten von der Haf­tung wei­test­ge­hend frei­ge­stellt ist.

Das wider­spricht dem Ein­druck, den sowohl die Bun­des­re­gie­rung als auch die EU-Kom­mis­si­on öffent­lich erweckt hat­ten. Dem­nach habe der Ver­trags­ab­schluss mit den Impf­stoff­her­stel­lern län­ger gedau­ert, weil man die Her­stel­ler erst zu einer Haf­tungs­über­nah­me habe bewe­gen müssen.

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