Bun­des­re­gie­rung: Neu­es Film­för­de­rungs­ge­setz beschlossen

Auto Kino Deutschland - Drive In - Autokino - Rudolf-Diesel-Straße - Köln-Porz Foto: Sicht auf das Autokino Deutschland auf der Rudolf-Diesel-Straße (Köln-Porz)

Die deut­sche Bun­des­re­gie­rung hat eine Ände­rung des Film­för­de­rungs­ge­set­zes auf den Weg gebracht.

Das Kabi­nett beschloss am Mitt­woch einen ent­spre­chen­den Ent­wurf, der von Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Moni­ka Grüt­ters vor­ge­legt wur­de. Das FFG regelt die Film­för­de­rung durch die Film­för­de­rungs­an­stalt. Der Ent­wurf sieht pan­de­mie­be­ding­te Anpas­sun­gen bei den För­der­vor­aus­set­zun­gen, den Sperr­fris­ten sowie der Mit­tel­ver­wen­dung vor. So soll der Vor­stand der FFA künf­tig Aus­nah­men gewäh­ren dür­fen, wenn ein­zel­ne För­der- oder Aus­zah­lungs­vor­aus­set­zun­gen auf­grund höhe­rer Gewalt nicht erfüllt wer­den können.

Zudem wird die Mög­lich­keit geschaf­fen, die Kino­aus­wer­tung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen durch eine Online-Aus­wer­tung auf ent­gelt­li­chen Video­ab­ruf­diens­ten zu erset­zen. „Wir wol­len die Film­för­de­rung in Zei­ten der Pan­de­mie fle­xi­bler machen und so die Wei­chen Rich­tung Zukunft stel­len”, sag­te Grüt­ters. Unter ande­rem habe man im Gesetz­ent­wurf einen Fokus auf die Stär­kung der öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keit der Film­pro­duk­ti­on gelegt. „Ich wün­sche mir, dass die Bran­che hier Vor­bild und Vor­rei­te­rin wird”, so die CDU-Poli­ti­ke­rin. „Das Zukunfts­the­ma Kli­ma­schutz muss von der Film­för­de­rung wei­ter mit größ­tem Nach­druck unter­stützt werden”.

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