Bun­des­tags­gut­ach­ten: Can­na­bis-Lega­li­sie­rung ver­stößt gegen EU-Recht

Cannabis - Rauschmittel - Arzneimittel - Drogen Foto: Cannabis, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die von der Ampel-Koali­ti­on geplan­te Lega­li­sie­rung von Can­na­bis ver­stößt laut einer Aus­ar­bei­tung des wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Bun­des­tags gegen EU-Recht.

In einer Ana­ly­se für den CSU-Gesund­heits­po­li­ti­ker Ste­phan Pil­sin­ger, über die die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Mon­tag­aus­ga­ben berich­ten, nen­nen die Juris­ten des Bun­des­tags zwei euro­päi­sche Ver­trä­ge, an die Deutsch­land gebun­den ist und die einer Lega­li­sie­rung ent­ge­gen stehen.

Den Bun­des­tags­ju­ris­ten zufol­ge schreibt der soge­nann­te EU-Rah­men­be­schluss von 2004 vor, dass Her­stel­lung, Anbau, Ver­kauf, Trans­port, Ver­sand oder Ein- und Aus­fuhr von Dro­gen in jedem Mit­glieds­land unter Stra­fe gestellt wer­den müs­sen. Der Beschluss bezieht sich der Dar­stel­lung zufol­ge auf alle Dro­gen, die im Wie­ner Über­ein­kom­men von 1971 über psy­cho­tro­pe Stof­fe auf­ge­führt sind, wozu auch Can­na­bis gehö­re. Der Rah­men­be­schluss schrei­be zudem vor, dass jedes Mit­glieds­land Ver­stö­ße mit „wirk­sa­men, ver­hält­nis­mä­ßi­gen und abschre­cken­den straf­recht­li­chen Sank­tio­nen” ahn­den müs­se. Die Exper­ten ver­wei­sen zudem auf das „Schen­gen-Pro­to­koll”. Dar­in ver­pflich­te­ten sich die Ver­trags­län­der, zu denen auch Deutsch­land gehört, „die uner­laub­te Aus­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln aller Art ein­schließ­lich Can­na­bis-Pro­duk­te sowie den Ver­kauf, die Ver­schaf­fung und die Abga­be die­ser Mit­tel mit ver­wal­tungs­recht­li­chen und straf­recht­li­chen Mit­teln zu unterbinden”.

In einer wei­te­ren Aus­ar­bei­tung wei­sen die Par­la­ments-Juris­ten dar­auf hin, dass die Nie­der­lan­de nicht als Vor­bild für die in Deutsch­land geplan­te Lega­li­sie­rung die­nen kann. So gel­te dort nach wie vor das „Opi­um­ge­setz”, das Anbau, Ver­kauf und Besitz von Can­na­bis unter Stra­fe stel­le. Aller­dings sei Besitz und Ver­kauf klei­ne­rer Men­gen „de fac­to ent­kri­mi­na­li­siert”. In sämt­li­chen Fäl­len, in denen ein Kon­su­ment mit Dro­gen auf­ge­grif­fen wer­de, wür­den die­se aber kon­fis­ziert – auch bei gerin­gen Mengen.

Der Ver­kauf von Can­na­bis ist laut Bun­des­tags-Juris­ten eben­so wei­ter­hin „for­mal­recht­lich ille­gal”, wer­de aber im Rah­men der Tole­ranz­gren­ze nicht ver­folgt. Anbau und Erwerb grö­ße­rer Can­na­bis-Men­gen sei­en wei­ter­hin voll­stän­dig kri­mi­na­li­siert. Pil­sin­ger sag­te dem RND: „Die Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung zu Genuss­zwe­cken – so wie es die Ampel­re­gie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­hal­ten hat – ist geschei­tert, bevor sie über­haupt begon­nen hat.” Wenn Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach eine „so oder so gesund­heits­ge­fähr­den­de Can­na­bis-Lega­li­sie­rung” durch­zie­hen wol­le, dann müs­se er dafür wenigs­tens eine recht­lich kor­rek­te gesamt­eu­ro­päi­sche Lösung in Brüs­sel fin­den. „Eine rei­ne Dul­dung wie in den Nie­der­lan­den kann für Deutsch­land kein Vor­bild sein, da die­se kei­ner­lei Jugend­schutz gewähr­leis­tet und eine Aus­wei­tung des Schwarz­markts bewirkt”, mahn­te der CSU-Politiker.

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