Groß­bri­tan­ni­en: Juli­an Assan­ge darf nicht aus­ge­lie­fert werden

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Wiki­leaks-Grün­der Juli­an Assan­ge darf nicht von Groß­bri­tan­ni­en an die USA aus­ge­lie­fert werden.

Das ent­schied ein Lon­do­ner Gericht am Mon­tag. Die zustän­di­ge Rich­te­rin begrün­de­te die Ent­schei­dung mit Risi­ken für die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den des Ange­klag­ten in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten. Das Aus­lie­fe­rungs­ver­fah­ren wird mit dem Urteil vom Mon­tag aber wohl noch nicht been­det sein, da bei­de Sei­ten im Vor­feld ange­kün­digt hat­ten, Beru­fung ein­le­gen zu wol­len, falls nicht zu ihren Guns­ten ent­schie­den wird.

Der Wiki­leaks-Grün­der befin­det sich aktu­ell in einem Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis in Haft. Eine Gefäng­nis­stra­fe wegen Ver­stö­ßen gegen Kau­ti­ons­auf­la­gen hat­te Assan­ge eigent­lich bereits im Sep­tem­ber 2019 abge­ses­sen. Wegen des anhän­gi­gen US-Aus­lie­fe­rungs­er­su­chens muss­te er aber in Haft bleiben.

Kon­kret wer­fen ihm die US-Behör­den vor, gemein­sam mit der Whist­le­b­lo­we­rin Chel­sea Man­ning gehei­me Doku­men­te von US-Mili­tär­ein­sät­zen gestoh­len sowie ver­öf­fent­licht zu haben. Auf die Ankla­ge­punk­te der US-Ankla­ge­schrift steht eine Maxi­mal­stra­fe von 175 Jah­ren Haft. Assan­ge war im April 2019 in der ecua­do­ria­ni­schen Bot­schaft in Lon­don fest­ge­nom­men wor­den. Dort hat­te er fast sie­ben Jah­re gelebt, nach­dem er poli­ti­sches Asyl erhielt.

Grund für sei­ne Flucht war die erwar­te­te Aus­lie­fe­rung nach Schwe­den auf­grund eines mitt­ler­wei­le ein­ge­stell­ten Ver­fah­rens wegen Ver­ge­wal­ti­gungs­vor­wür­fen. Assan­ge fürch­te­te nach eige­nen Anga­ben, nach der Aus­lie­fe­rung nach Schwe­den von dort wei­ter in die USA aus­ge­lie­fert zu werden.

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