Grü­ne: Anna­le­na Baer­bock will Veto­recht für Klimaschutz

Wald - Laub - Bäume - Blätter - Baum Foto: Sicht auf einen Wald, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Grü­nen wol­len nach der Bun­des­tags­wahl ein Veto-Recht für ein zukünf­ti­ges Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­um einführen.

„Das Minis­te­ri­um hat ein Veto-Recht gegen­über ande­ren Res­sorts, wenn Geset­ze nicht auf dem Weg zum 1,50 Pro­zent Grad Ziel, und das heißt Paris-kom­pa­ti­bel, sind”, for­mu­lier­te die Grü­nen-Kanz­ler­kan­di­da­tin Anna­le­na Baer­bock bei der Vor­stel­lung eines Kli­ma-Sofort­pro­gramms am Diens­tag die Vor­stel­lun­gen. Das Schlech­tes­te sei es, jetzt ein­fach abzu­war­ten. Man habe die Tech­no­lo­gie für eine kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft, aber es feh­le am poli­ti­schen Wil­len, so die Grünen-Vorsitzende.

Zudem soll das Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­um eine „Kli­ma-Taskforce” lei­ten, um die Umset­zung des Sofort­pro­gramms sicher­zu­stel­len. Unter ande­rem wol­len die Grü­nen außer­dem zwei Pro­zent der Lan­des­flä­che für Wind­kraft bereit­stel­len. Auch soll der Koh­le­aus­stieg von 2038 auf 2030 vor­ge­zo­gen werden.

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