Grü­ne: Tier­quä­ler sol­len häu­fi­ger juris­tisch belangt werden

Katze - Freilaufend - Haustier Foto: Sicht eine freilaufende Katze, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Tier­quä­le­rei soll nach dem Wil­len der Grü­nen künf­tig häu­fi­ger und här­ter bestraft wer­den, als es bis­lang der Fall ist.

Wie die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung” (NOZ) berich­tet, hat die Bun­des­tags­frak­ti­on einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet. Damit soll der Straf­tat­be­stand der Tier­quä­le­rei im Straf­ge­setz­buch ver­an­kert wer­den und der Straf­rah­men, spe­zi­ell für Tier­hal­ter und ‑betreu­er sowie Amts­trä­ger, auf bis zu fünf Jah­re Gefäng­nis ange­ho­ben werden.

Bis­lang wird das Quä­len oder grund­lo­se Töten von Tie­ren nach dem Tier­schutz­ge­setz mit einer Geld­stra­fe oder bis zu drei Jah­ren Haft geahn­det. Dar­über hin­aus soll laut Ent­wurf künf­tig bereits die ver­such­te Tier­quä­le­rei straf­bar sein. Die Grü­nen kri­ti­sie­ren, dass der Tier­schutz zwar im Grund­ge­setz ver­an­kert wor­den sei. Tat­säch­lich gebe es aber „grund­le­gen­de Defi­zi­te im Voll­zug”, das Tier­schutz­straf­recht füh­re nur ein Schat­ten­da­sein im soge­nann­ten Neben­straf­recht. „Wer in Deutsch­land in der Nutz­tier­hal­tung Tie­re quält, kann ziem­lich sicher davon aus­ge­hen, dass er nicht zur Rechen­schaft gezo­gen wird. Der Rechts­staat ver­sagt in die­sem Punkt”, sag­te Rena­te Kün­ast, tier­schutz­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Frak­ti­on. Das woll­ten die Grü­nen mit ihrem Reform­vor­schlag des Straf­ge­setz­bu­ches nun ändern.

Der Gesetz­ent­wurf sei aber nicht als Miss­trau­ens­vo­tum gegen Land­wir­te zu ver­ste­hen, die Tie­re hiel­ten. Kün­ast sag­te: „Es ist doch im Gegen­teil ganz im Sin­ne der vie­len Bau­ern, die ihre Tie­re gut hal­ten, dass der Staat Tier­quä­ler unter den Land­wir­ten bestraft und ihnen kei­nen Wett­be­werbs­vor­teil lässt”.

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