Hoch­schu­len: Bun­des­re­gie­rung will Not­brem­se entschärfen

Junge Leute - Studenten - Studierende - Menschen - Beton - Sitzbank - Universität Foto: Junge Leute for einer Universität, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach hef­ti­ger Kri­tik aus dem Bil­dungs­be­reich will die Bun­des­re­gie­rung die Coro­na-Not­brem­se für Hoch­schu­len entschärfen.

Das geht aus For­mu­lie­rungs­hil­fen der Regie­rung für eine Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes her­vor, über die die Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land” in ihren Don­ners­tag­aus­ga­ben berich­ten. Sie sol­len dem­nach künf­tig nicht mehr ver­pflich­tet sein, ab einem Inzi­denz­wert von 100 in den Wech­sel­un­ter­richt zu gehen. Es bleibt aller­dings beim Ver­bot des Prä­senz­un­ter­richts ab einer Inzi­denz von 165.

Aller­dings soll es hier Aus­nah­men für prak­ti­sche Aus­bil­dungs­ab­schnit­te geben, etwa in Labo­ren und Kran­ken­häu­sern. „Durch die Ände­rung in § 28b Absatz 3 Satz 2 wer­den Hoch­schu­len von der Beschrän­kung auf die Durch­füh­rung von Wech­sel­un­ter­richt aus­ge­nom­men”, heißt es in dem Gesetz­ent­wurf. In der Begrün­dung wird argu­men­tiert, die Beschrän­kung auf Wech­sel­un­ter­richt zie­le in ers­ter Linie auf die Situa­ti­on an Schu­len. „Sie ist nicht ohne Wei­te­res auf hoch­schu­li­sche Struk­tu­ren und Abläu­fe übertragbar”.

Bis­lang sind die Hoch­schu­len den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len bei den bun­des­ein­heit­li­chen Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie gleich­ge­stellt. Dar­an hat­te es hef­ti­ge Kri­tik unter ande­rem der Hoch­schul­rek­to­ren­kon­fe­renz und der Wis­sen­schafts­mi­nis­ter der Län­der gegeben.

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