Home­of­fice: Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil ver­tei­digt Gesetz

Bundesarbeitsminister - Hubertus Heil - Politiker - SPD Foto: Foto: Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister (SPD), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil hat sein Home­of­fice-Gesetz gegen Kri­tik verteidigt.

„Da wo tech­nisch und betrieb­lich nichts dage­gen spricht, wol­len wir die Mög­lich­keit nut­zen, damit Men­schen auch erle­ben, dass die Arbeit bes­ser zum Leben passt”, sag­te Heil am Mon­tag im Deutsch­land­funk. „Das muss mög­lich sein. Dafür möch­te ich den Beschäf­tig­ten recht­lich den Rücken stär­ken”. Ihm gehe es um einen Ord­nungs­rah­men für mobi­les Arbei­ten. Dazu gehö­re auch, dass man für gere­gel­te Arbeits­zei­ten im Home­of­fice und wäh­rend des mobi­len Arbei­tens sor­ge. „Des­halb müs­sen wir auch deut­lich machen, dass die Arbeits­zeit­ge­set­ze auch im Home­of­fice gel­ten. Auch im Home­of­fice oder beim mobi­len Arbei­ten muss mal Fei­er­abend sein.” Das sei eine Fra­ge des Gesund­heits­schut­zes der Beschäftigten.

Heil ver­tei­dig­te sei­nen Geset­zes­ent­wurf auch gegen die FDP, die behaup­tet hat­te, man hät­te auch das Arbeits­zeit­ge­setz fle­xi­bler gestal­ten sol­len. „Der FDP schwebt etwas ande­res vor, näm­lich die Arbeits­zeit im Fak­tor zu erhö­hen oder Pau­sen­zei­ten zu ver­kür­zen. Unser Arbeits­zeit­recht ist viel, viel fle­xi­bler, als vie­le den­ken”, so Heil. „Aber am Ende des Tages ist ein Arbeits­zeit­ge­setz dafür not­wen­dig, die Beschäf­tig­ten vor der Ent­gren­zung vor Arbeit zu schüt­zen.” Irgend­wann müs­se Fei­er­abend sein, auch um auf die psy­chi­sche Gesund­heit der Arbeit­neh­mer zu achten.

Das Home­of­fice-Gesetz tra­ge außer­dem gene­rell mehr zu der Pro­duk­ti­vi­tät und der Zufrie­den­heit der Arbeit­neh­mer bei. „Es ist ein aus­ge­wo­ge­ner, es ist ein ver­nünf­ti­ger Ent­wurf, und es ist einer, der prak­tisch anwend­bar ist. Dar­um geht es ja, dass wir nicht Geset­ze machen, die in der Pra­xis nicht taug­lich sind”, sag­te Heil. „Ich fin­de es an der Zeit, für eine moder­ne, sich wan­deln­de Arbeits­welt auch einen moder­nen, arbeits­recht­li­chen Ord­nungs­rah­men zu schaffen”.

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