Hartz IV: Jeder fünf­te Hartz-IV-Emp­fän­ger zahlt Teil der Mie­te selbst

Wohnungen zu vermieten - Schild - Wohnhaus - Fenster - Baum - Himmel - Mietwohnungen Foto: Ein Wohnhaus mit freien Mietwohnungen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Vie­le Men­schen, die von Hartz IV leben, müs­sen von den Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung einen Teil ihrer Mie­te zah­len, obwohl Wohn­kos­ten eigent­lich von den Kom­mu­nen getra­gen werden.

Wie die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge der Lin­ken zeigt, über­nahm der Staat 2018 in fast jeder fünf­ten Hartz-IV-Bedarfs­ge­mein­schaft nicht die vol­le Mie­te, berich­tet die Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sams­tag­aus­ga­ben). Im Schnitt muss­ten die Betrof­fe­nen jähr­lich 985 Euro selbst zur Mie­te dazu zahlen.

Das ent­spricht 82 Euro monat­lich, fast ein Fünf­tel des Regel­sat­zes. Das Phä­no­men hat einen Namen: Wohn­kos­ten­lü­cke. Die Lücke besteht seit Jah­ren, auch wenn die Zahl der Betrof­fe­nen zuletzt klei­ner gewor­den ist: Lag der Anteil der soge­nann­ten Bedarfs­ge­mein­schaf­ten, die nicht die vol­len Wohn­kos­ten ersetzt bekom­men, im Jahr 2013 noch bei 23,5 Pro­zent, waren es 2018 noch 19,2 Prozent.

Je nach Bun­des­land war die Quo­te noch deut­lich höher: In Rhein­land-Pfalz muss­ten drei von zehn Hartz-IV-Emp­fän­gern einen Teil der Mie­te selbst zah­len, in Baden-Würt­tem­berg waren es 23,1 Pro­zent. In ganz Deutsch­land waren im ver­gan­ge­nen Jahr mehr als eine hal­be Mil­li­on Men­schen betrof­fen. Beson­ders häu­fig trifft es Allein­er­zie­hen­de: 21,8 Pro­zent der Allein­er­zie­hen­den mit Hartz IV finan­zie­ren einen Teil der Mie­te mit. Auch die Sum­men, die feh­len, sind grö­ßer: Allein­er­zie­hen­den muss­ten 2018 im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr zusätz­lich auf­brin­gen, bei Fami­li­en waren es 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat).

Im Sozi­al­ge­setz ist fest­ge­hal­ten, dass die Wohn­kos­ten von Leis­tungs­emp­fän­gern über­nom­men wer­den, in ange­mes­se­ner Höhe, wie es heißt. Was ange­mes­sen ist, ent­schei­den dabei die Kom­mu­nen, in denen die Betrof­fe­nen leben. Doch bun­des­weit ver­bind­li­che Kri­te­ri­en, nach denen die­se Ange­mes­sen­heit ent­schie­den wer­den soll, gibt es nicht. Wer in einer Woh­nung wohnt, die als unan­ge­mes­sen teu­er ein­ge­stuft wird, muss einen Weg fin­den, Kos­ten zu sen­ken – zum Bei­spiel durch einen Umzug. Doch bezahl­ba­rer Wohn­raum gera­de in vie­len Städ­ten ist knapp. Häu­fig bleibt des­halb nur der Weg, die Dif­fe­renz zu zah­len, kri­ti­siert die Linke.

„Die­ses Geld fehlt Men­schen, die jeden Cent drei­mal umdre­hen müs­sen, dar­un­ter Allein­er­zie­hen­de und Auf­sto­cken­de”, sag­te Kat­ja Kip­ping, Par­tei­che­fin der Lin­ken und Spre­che­rin der Frak­ti­on für Sozi­al­po­li­tik, der Fun­ke-Medi­en­grup­pe. „Das Geld fehlt im täg­li­chen Leben für Schul­sa­chen, für Repa­ra­tu­ren, für gesun­de Ernäh­rung.” Die Lin­ke for­dert des­halb bun­des­weit ver­bind­li­che Kri­te­ri­en für die Kos­ten der Unter­kunft, „die auch tat­säch­lich aus­rei­chen, um eine taug­li­che Woh­nung zu bezah­len”, so Kipping.

Ent­schei­dend sei nicht der durch­schnitt­li­che Miet­spie­gel, son­dern die Prei­se, zu denen neue Woh­nun­gen tat­säch­lich ver­mie­tet wür­den. Bei der Berech­nung von ange­mes­se­nen Kos­ten der Unter­kunft müs­se zudem berück­sich­tigt wer­den, ob zu die­sen Prei­sen über­haupt Woh­nun­gen ver­füg­bar sei­en. Zudem for­dert die Frak­ti­on, dür­fe bei Men­schen, die beson­ders schutz­be­dürf­tig sind, kein Umzug erzwun­gen wer­den. Dazu zählt die Lin­ke unter ande­rem Allein­er­zie­hen­de, Schwan­ge­re, schwer kran­ke und pfle­ge­be­dürf­ti­ge Menschen.

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