Kabi­nett: Gesetz­ent­wurf zur Auf­tei­lung der CO2-Kos­ten beschlossen

Wohnhaus - Licht - Bäume - Fenster - Gardinen - Wohnungen Foto: Sicht auf Wohnungen mit eingeschaltetem Licht, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­ka­bi­nett hat den Weg für die Auf­tei­lung der CO2-Kos­ten zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern freigemacht.

Basis des Beschlus­ses vom Mitt­woch sind die Eck­punk­te von Anfang April, die zwi­schen Wirtschafts‑, Bau- und dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ver­ein­bart wur­den. Das ver­ein­bar­te Modell sieht eine wei­te­re Betei­li­gung von Mie­tern vor. Selbst bei der Stu­fe der unsa­nier­ten Häu­ser über­neh­men die Mie­ter zehn Pro­zent der CO2-Kos­ten. Wenn das Gebäu­de einem sehr effi­zi­en­ten Stan­dard ent­spricht, müs­sen die Ver­mie­ter kei­ne CO2-Kos­ten mehr tra­gen. Das Stu­fen­mo­dell gilt für alle Wohn­ge­bäu­de und für Gebäu­de mit gemisch­ter Nut­zung, die über­wie­gend Wohn­zwe­cken die­nen, wenn Brenn­stof­fe genutzt wer­den, die unter das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG) fal­len. Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den wie zum Bei­spiel Gewer­be­räu­men soll eine 50:50-Aufteilung grei­fen. Dies ist aber nur als „Über­gangs­lö­sung” gedacht.

Für Nicht­wohn­ge­bäu­de soll Regie­rungs­an­ga­ben zufol­ge bis Ende 2025 eben­falls ein Stu­fen­mo­dell ent­wi­ckelt wer­den. Auf­grund der „Hete­ro­ge­ni­tät” die­ser fehl­ten der­zeit noch die erfor­der­li­chen Daten­grund­la­gen, um eine „vali­de Berech­nung” der Abstu­fun­gen für Nicht­wohn­ge­bäu­de vor­neh­men zu kön­nen. Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grü­ne) bezeich­ne­te die Eini­gung als „sozi­al gerecht”. Je schlech­ter ein Gebäu­de gedämmt sei, je älter zum Bei­spiel die Hei­zung oder die Fens­ter sei­en, umso höher sei­en die CO2-Kos­ten für Ver­mie­ter und umso grö­ßer die Ent­las­tung für Mie­ter. „Umge­kehrt kann ein Ver­mie­ter, der das Gebäu­de gut ener­ge­tisch saniert hat, die Kos­ten auch umlegen”.

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