Kabi­nett: Här­te­re Stra­fen für Stal­king auf den Weg gebracht

Frau - Smartphone - Telefonieren - Öffentlichkeit Foto: Telefonierende Frau mit Smartphone in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf zur effek­ti­ve­ren Bekämp­fung von Stal­king auf den Weg gebracht.

„Der Straf­tat­be­stand hat bis­her zu hohe Hür­den. Die­se Hür­den sen­ken wir jetzt deut­lich”, sag­te Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht am Mitt­woch. „Auch im Netz und über Apps wer­den Men­schen immer wie­der aus­ge­forscht und ein­ge­schüch­tert, fal­sche Iden­ti­tä­ten vor­ge­täuscht und Betrof­fe­ne dif­fa­miert”. Auch die­se Taten stel­le man künf­tig aus­drück­lich als digi­ta­les Stal­king unter Strafe.

Der­zeit muss noch ein „beharr­li­ches” Nach­stel­lungs­ver­hal­ten nach­ge­wie­sen wer­den, wel­ches geeig­net ist, die Lebens­ge­stal­tung des Opfers „schwer­wie­gend” zu beein­träch­ti­gen. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sol­len künf­tig abge­senkt wer­den. Im Geset­zes­text soll das Wort „beharr­lich” durch „wie­der­holt” und das Wort „schwer­wie­gend” durch „nicht uner­heb­lich” ersetzt werden.

Der Straf­rah­men für Stal­king soll auch in Zukunft wei­ter eine Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fen vor­se­hen. Zugleich ent­hält der Gesetz­ent­wurf aber eine Neu­re­ge­lung für beson­ders schwe­re Fäl­le, bei denen eine Frei­heits­stra­fe von bis zu fünf Jah­ren aus­ge­spro­chen wer­den kann.

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