Küken­tö­ten: Julia Klöck­ner ver­bie­tet ab Ende 2021 das Töten

Ei - Eier - Eierkarton - Eierschalen - Schalen - Eigelb Foto: Sicht auf einen Karton Eier, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­agrar­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner ver­bie­tet das Töten männ­li­cher Ein­tags­kü­ken in Deutsch­land ab Ende 2021.

Sie for­dert die Bür­ger auf, dann auch auf Eier aus dem Aus­land zu ver­zich­ten, wenn die Tie­re dort wei­ter­hin geschred­det wer­den. „Das Töten von Ein­tags­kü­ken ist ethisch nicht ver­tret­bar. Es darf nicht sein, dass Tie­re nach dem Schlüp­fen sofort getö­tet wer­den, weil sie ein bestimm­tes Geschlecht haben”, sag­te Klöck­ner der „Rhei­ni­schen Post” im Vor­feld der Vor­stel­lung eines ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wur­fes am Mitt­woch in Berlin.

Damit sol­len das Tier­schutz­ge­setz geän­dert und Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen gegen das flä­chen­de­cken­de Ver­bot in Deutsch­land mög­lich wer­den. „Die in der Geflü­gel­hal­tung gege­be­ne Pra­xis, dass Küken kurz nach dem Schlüp­fen getö­tet wer­den, weil die Auf­zucht wirt­schaft­lich unren­ta­bel ist, wird been­det wer­den”, sag­te Klöck­ner. Deutsch­land sei damit welt­wei­ter Vorreiter.

Die Minis­te­rin ver­tei­dig­te die Über­gangs­zeit bis Ende 2021. Ein Ver­bot mache nur Sinn, wenn der Bran­che eine Alter­na­ti­ve zur Ver­fü­gung ste­he, begrün­de­te sie. „Ansons­ten wür­den die Betrie­be in das Aus­land abwan­dern.” Nun ste­he eine markt­rei­fe Alter­na­ti­ve durch die Geschlech­ter­er­ken­nung im Brut­ei bereit und kön­ne bis Ende 2021 breit­flä­chig ein­ge­setzt wer­den. Das erlau­be, „aus dem Töten aus­zu­stei­gen”, was die Vor­aus­set­zung dafür sei, dass das Tier­schutz­ge­setz grei­fen kön­ne, sag­te Klöck­ner. Sie füg­te hin­zu: „Die Brü­te­rei­en haben hin­rei­chend Grund und Zeit gehabt, ihre Betriebs­wei­se umzu­stel­len. Sie hat­te ihre Chan­ce – bis­lang ist aber nicht zu erken­nen, dass sie die bestehen­den Alter­na­ti­ven auch nutzt, um schnellst­mög­lich auszusteigen”.

Klöck­ner wand­te sich auch an die Ver­brau­cher. Mit ihrer Kauf­ent­schei­dung hät­ten sie es in der Hand, ob sich inno­va­ti­ve Ver­fah­ren wie die Geschlech­ter­be­stim­mung im Ei zum früh­zei­ti­gen Aus­sor­tie­ren der männ­li­chen Küken durch­setz­ten oder „immer mehr Eier impor­tiert wer­den, bei deren Erzeu­gung Küken getö­tet wur­den”. Des­halb ste­he auch der Han­del in der Pflicht, sein Ange­bot umzu­stel­len – mit einem kla­ren Bekennt­nis gegen das Kükentöten.

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