Lock­down: Offi­zi­ell bis zum 07. März 2021 ver­län­gert worden

It's Corona-Time - Wir haben vorübergehend geschlossen - Laden - Öffentlichkeit Foto: Geschlossener Einkaufsladen aufgrund Coronakrise, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben sich am Mitt­woch auf eine gene­rel­le Lock­down-Ver­län­ge­rung zunächst bis 07. März 2021 geeinigt.

Das bestä­tig­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel. Der nächs­te Öff­nungs­schritt kön­ne erst „bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz” von höchs­tens 35 Neu­in­fek­tio­nen je 100.000 Ein­woh­ner durch die Län­der erfol­gen, heißt es im Beschluss­pa­pier. Bis­her war ein Grenz­wert von 50 fest­ge­setzt wor­den, der wäre bei gleich­blei­ben­dem Rück­gang in fünf bis zehn Tagen erreicht wor­den, nun dau­ert es wohl deut­lich länger.

Damit Schu­len und Kin­der­gär­ten mög­lichst bald wie­der öff­nen kön­nen, sol­len Beschäf­tig­te in der Kindertra­ges­be­treu­ung sowie Grund­schul­leh­rer früh­zei­ti­ger als bis­her vor­ge­se­hen schon in der Kate­go­rie 2 mit hoher Prio­ri­tät geimpft wer­den, heißt es im Bund-Län­der-Beschluss. Die Län­der sol­len dabei indi­vi­du­ell über Schul­öff­nun­gen ent­schei­den. Fri­seur­be­trie­be kön­nen den Betrieb schon ab 01. März 2021 wie­der auf­neh­men – Reser­vie­run­gen sind dann aber vorgeschrieben.

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