Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz: Neue Coro­na-Maß­nah­men im Detail

Jens Georg Spahn - Politiker - Gesundheitsminister - FFP2-Maske Foto: Jens Spahn mit einer FFP2-Maske im Gesicht, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben sich auf der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am Don­ners­tag auf eine Rei­he von Coro­na-Maß­nah­men geeignet.

Die Rege­lun­gen im Detail: Im Bun­des­kanz­ler­amt soll ein erwei­ter­ter Bund-Län­der-Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet wer­den, „der früh­zei­tig die Pro­ble­me in der Logis­tik, bei der Impf­stoff­lie­fe­rung und ‑ver­tei­lung erken­nen und behe­ben soll”, wie es im Beschluss wört­lich heißt. Bis Weih­nach­ten soll allen eine Erst‑, Fol­ge oder Auf­fri­schungs­imp­fung ermög­licht wer­den. „Bei einer hohen Nach­fra­ge in der Bevöl­ke­rung kann das bis zu 30 Mil­lio­nen Imp­fun­gen erfor­dern”, heißt es im Beschluss. Der Kreis der Per­so­nen, die Imp­fun­gen durch­füh­ren dür­fen, soll deut­lich aus­ge­wei­tet wer­den. Kurz­fris­tig sol­len Ärz­te eine Imp­fung an Apo­the­ker oder Pfle­ge­fach­kräf­te „dele­gie­ren” dür­fen. Apo­the­ker, Zahn­ärz­te und „wei­te­re” nicht im Beschluss­pa­pier kon­kret benann­te Per­so­nen­grup­pen sol­len künf­tig aber auch auf neu­er gesetz­li­cher Grund­la­ge Coro­na-Imp­fun­gen durch­füh­ren können.

Sofern kei­ne Auf­fri­schungs­imp­fung erfolgt, wird der Sta­tus „voll­stän­dig geimpft” künf­tig wohl schon frü­her ent­fal­len. Bis zum Jah­res­en­de soll es hier Klar­heit geben. Der Zugang zu Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen der Kul­tur- und Frei­zeit­ge­stal­tung (Kinos, Thea­ter, Gast­stät­ten, etc.) soll nur für Geimpf­te und Gene­se­ne (2G) mög­lich sein, ergän­zend kann ein aktu­el­ler Test vor­ge­schrie­ben wer­den (2GPlus). Hier­zu soll es Aus­nah­men für Per­so­nen geben, die nicht geimpft wer­den kön­nen und für Per­so­nen, für die kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung vor­liegt. Dar­über hin­aus sind Aus­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che bis 18 Jah­ren mög­lich. 2G gilt bun­des­weit und inzi­denz­un­ab­hän­gig künf­tig auch im Ein­zel­han­del. Aus­ge­nom­men sind Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs. „Der Zugang muss von den Geschäf­ten kon­trol­liert wer­den”, so der Bund-Länder-Beschluss.

In allen Län­dern wer­den stren­ge Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Unge­impf­te ver­an­lasst. Pri­va­te Zusam­men­künf­te im öffent­li­chen oder pri­va­ten Raum, an denen nicht geimpf­te und nicht gene­se­ne Per­so­nen teil­neh­men, sol­len künf­tig auf den eige­nen Haus­halt sowie höchs­tens zwei Per­so­nen eines wei­te­ren Haus­hal­tes beschränkt wer­den. Kin­der bis zur Voll­endung des 14 Jah­res sind hier­von aus­ge­nom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten als ein Haus­halt, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Pri­va­te Zusam­men­künf­te, an denen aus­schließ­lich Geimpf­te und Gene­se­ne teil­neh­men, sol­len davon nicht berührt sein. Über­re­gio­na­le Sport‑, Kul­tur- und ver­gleich­ba­re Groß­ver­an­stal­tun­gen wer­den deut­lich eingeschränkt.

Es wer­den Begren­zun­gen der Aus­las­tung und eine abso­lu­te Ober­gren­ze von Zuschau­ern fest­ge­legt. Bei Ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 5.000 Zuschau­ern. Bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en darf nur 30 bis 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät genutzt wer­den bis zu einer maxi­ma­len Gesamt­zahl von 15.000 Per­so­nen. Dabei müs­sen medi­zi­ni­sche Mas­ken getra­gen wer­den. Auch hier gilt min­des­tens 2G, even­tu­ell plus Test. „In Län­dern mit einem hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hen müs­sen Ver­an­stal­tun­gen nach Mög­lich­keit abge­sagt und Sport­ver­an­stal­tun­gen ohne Zuschau­er durch­ge­führt wer­den”, heißt es dazu im Bund-Län­der-Beschluss. Spä­tes­tens ab einer Inzi­denz von mehr als 350 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern in sie­ben Tagen wer­den Clubs und Dis­ko­the­ken in Innen­räu­men geschlos­sen. Aus Sicht des Bun­des ist das recht­lich schon jetzt mög­lich. Bei der Reform des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes soll das aber noch ein­mal „unzwei­fel­haft klar­ge­stellt” werden.

In Krei­sen mit einer Inzi­denz ober­halb von 350 Infek­tio­nen je 100.000 Ein­woh­ner müs­sen alle Kon­tak­te redu­ziert wer­den. Des­halb gilt bei pri­va­ten Fei­ern und Zusam­men­künf­ten eine Teil­neh­mer­gren­ze von 50 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) in Innen­räu­men und 200 Per­so­nen (Geimpf­te und Gene­se­ne) im Außen­be­reich. In den Schu­len gilt eine Mas­ken­pflicht für alle Klas­sen­stu­fen. Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz soll um wei­te­re Rege­lun­gen ergänzt wer­den, damit Län­der und Regio­nen mit einem hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hen „wei­ter­hin ange­mes­se­ne zusätz­li­che Maß­nah­men (z.B. zeit­lich befris­te­te Schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten, Ver­bot der Alko­hol­ab­ga­be oder des Alko­hol­kon­sums, Beschrän­kung von Ansamm­lun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei Hotel­über­nach­tun­gen) zur Ver­fü­gung haben”, heißt es im Bund-Län­der-Beschluss. Zudem soll die noch lau­fen­de Über­gangs­frist für Maß­nah­men, die bis zum 25. Novem­ber 2021 schon in Kraft getre­ten sind, über den 15. Dezem­ber 2021 hin­aus ver­län­gert werden.

Der Bund will zudem eine „ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te” auf den Weg brin­gen, zum Bei­spiel in Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern. Der Deut­sche Bun­des­tag soll „zeit­nah” über eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht ent­schei­den. „Sie kann grei­fen, sobald sicher­ge­stellt wer­den kann, dass alle zu Imp­fen­den auch zeit­nah geimpft wer­den kön­nen, also etwa ab Febru­ar 2022”.

Am Sil­ves­ter­tag und Neu­jahrs­tag wird bun­des­weit ein An- und Ver­samm­lungs­ver­bot umge­setzt. Dar­über hin­aus gilt ein Feu­er­werks­ver­bot auf durch die Kom­mu­nen zu defi­nie­ren­den publi­kums­träch­ti­gen Plät­zen. Der Ver­kauf von Pyro­tech­nik vor Sil­ves­ter wird in die­sem Jahr gene­rell ver­bo­ten – „auch vor dem Hin­ter­grund der hohen Ver­let­zungs­ge­fahr und der bereits enor­men Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems”, wie es heißt.

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