Ber­lin: Abge­ord­ne­ten droht wegen Coro­na Diäten-Senkung

Abgeordneten - Parlamentarier - Repräsentanten - Deputierte - Volksvertreter - Stühle - Deutscher Bundestag - Berlin Foto: Leere Abgeordnetenstühle im Bundestag (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Den 709 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten droht wegen der Coro­na­kri­se eine Sen­kung ihrer Diäten.

Die bis­her nega­ti­ve Ent­wick­lung der Löh­ne infol­ge der Pan­de­mie ist die Ursa­che für die Kür­zung der Abge­ord­ne­ten­be­zü­ge, berich­tet die „Bild”. Die Diä­ten wer­den jeweils zum 01. Juli so ange­passt, wie sich die Nomi­nal­löh­ne im Vor­jahr ent­wi­ckelt haben. Laut Sta­ti­schem Bun­des­amt sind die Nomi­nal­löh­ne zwar im ers­ten Quar­tal 2020 noch um 2,1 Pro­zent gestie­gen, im zwei­ten und drit­ten Quar­tal aber wegen der Pan­de­mie um vier bezie­hungs­wei­se 1,3 Pro­zent gesun­ken. Da der Nega­tiv-Trend auch im vier­ten Quar­tal wegen des erneu­ten Lock­downs anhal­ten dürf­te, wür­de das auch auf die Diä­ten durchschlagen.

Die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten hat­ten wegen des Coro­na-Wirt­schafts­ein­bruchs bereits im abge­lau­fe­nen Jahr auf eine Erhö­hung ver­zich­tet. In dem im Mai ver­ab­schie­de­ten Diä­ten­ge­setz leg­ten sie jedoch fest, dass die Anpas­sung der Diä­ten „zum 1. Juli 2021 wie­der ent­spre­chend des dann ermit­tel­ten Nomi­nal­lohn­in­dex durch­ge­führt” wer­den soll. „Ent­spre­chend dem Ziel des Anpas­sungs­ver­fah­rens wir­ken sich somit die Ver­dienst­ent­wick­lun­gen sowohl posi­tiv als auch nega­tiv auf die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung aus”, heißt es in der Geset­zes­be­grün­dung wei­ter. Der Poli­to­lo­ge Hans Her­bert von Arnim sag­te der Zei­tung: „Mil­lio­nen Beschäf­tig­te sind wegen der Coro­na­kri­se in Kurz­ar­beit oder arbeits­los. Ihre Ein­kom­men sind zum Teil dras­tisch gesun­ken. Es ist das Min­des­te, dass des­halb auch die Diä­ten der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten im nächs­ten Jahr gesenkt wer­den, wie es das Gesetz vorsieht”.

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