Poli­tik: Ver­bren­nen aus­län­di­scher Flag­gen soll bestraft werden

Strafgesetzbuch mit Erläuterungen - 23. neubearbeitete Auflage - Buch - Gesetze - Bibliothek Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Ver­bren­nen von aus­län­di­schen Flag­gen bei Demons­tra­tio­nen soll straf­bar wer­den. Das sieht ein Antrag von Uni­on und SPD im Bun­des­tag vor.

Dem­nach wür­de auch das Ver­bren­nen israe­li­scher Flag­gen in der Öffent­lich­keit straf­bar. Die die „taz” (Mon­tags­aus­ga­be) berich­tet dar­über zuerst.

Die Koali­ti­on reagiert damit auf Ber­li­ner Demons­tra­tio­nen im Dezem­ber 2017, bei denen auch israe­li­sche Fah­nen ver­brannt wur­den. Bis­her ist das Beschä­di­gen selbst besorg­ter aus­län­di­scher Flag­gen in Deutsch­land nicht straf­bar. Bestraft wer­den kann laut Straf­ge­setz­buch Para­graph 104 bis­her nur die Zer­stö­rung von offi­zi­ell benutz­ten aus­län­di­schen Fah­nen, etwa bei einem Staatsbesuch.

In die­sen Straf­rechts-Para­gra­phen soll der Satz ein­ge­fügt wer­den: „Eben­so wird bestraft, wer öffent­lich die Flag­ge eines aus­län­di­schen Staa­tes zer­stört oder beschä­digt.” Es sol­len Geld­stra­fen oder Frei­heits­stra­fen bis zu zwei Jah­ren drohen.

CDU/CSU und SPD brin­gen laut „taz” kei­nen eige­nen Gesetz­ent­wurf ein, son­dern einen Ände­rungs­an­trag zu einem Gesetz­ent­wurf des Bun­des­rats, der bereits am Mitt­woch in ers­ter Lesung auf der Tages­ord­nung steht.

Der Bun­des­rat will die EU-Flag­ge und die EU-Hym­ne straf­recht­lich vor Zer­stö­rung und Ver­ächt­lich­ma­chung schüt­zen. Auch dies unter­stützt die Koalition.

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