Qua­ran­tä­ne: Kei­ne Ent­schä­di­gung für Unge­impf­te ab November

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern haben beschlos­sen, Unge­impf­ten bun­des­weit kei­ne Lohn­ent­schä­di­gung mehr zu zahlen.

Dies gilt, wenn sie in einer Qua­ran­tä­ne müs­sen. Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf Teil­neh­mer­krei­se der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Zunächst war noch der 11. Okto­ber 2021 im Gespräch gewe­sen. Dann lau­fen auch die kos­ten­lo­sen Bür­ger­tests aus.

Doch dem Ver­neh­men nach woll­ten meh­re­re Län­der, dar­un­ter Hes­sen und Ber­lin, mehr Men­schen die Mög­lich­keit geben, sich jetzt kurz­fris­tig imp­fen zu las­sen, ohne dass sie bereits die neue Rege­lung fürch­ten müs­sen. Denn wer jetzt eine Erst­imp­fung bekommt, der muss nach Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on je nach Impf­stoff zwi­schen vier und zwölf Wochen auf sei­ne zwei­te Sprit­ze war­ten. Die Ent­schei­dung über eine Test­pflicht für unge­impf­te Arbeit­neh­mer wur­de dem Bericht zufol­ge vertagt.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.