Unge­impft: Kei­ne Lohn­fort­zah­lung bei Quarantänepflicht

Weltgesundheitsorganisation - Imfpass - Comirnaty - Biontech - Impfung - Mai 2021 Foto: Impfpass mit einem Biontech-Impfeintrag gegen Corona, Urheber: dts Nachrichtenagentur

SPD-Che­fin Saskia Esken unter­stützt es, wenn frei­wil­lig Unge­impf­te im Qua­ran­tä­ne-Fall kei­ne Lohn­fort­zah­lung mehr erhalten.

„Jeder ist frei, sich auch ohne medi­zi­ni­schen Grund gegen eine Coro­na-Imp­fung zu ent­schei­den”, sag­te sie dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Sams­tag­aus­ga­ben). „Ich hal­te es aber für rich­tig, dass der Ein­zel­ne dann auch die Ver­ant­wor­tung für sei­ne Ent­schei­dung über­nimmt”. Esken ergänz­te: „Es ist nach­voll­zieh­bar, dass es im Fall von Qua­ran­tä­ne dann kei­ne Lohn­fort­zah­lung mehr gibt – schließ­lich muss die All­ge­mein­heit dafür auf­kom­men”. Die SPD-Che­fin sag­te, es sei wich­tig, dass die Gesund­heits­mi­nis­ter der Län­der hier­für ein Kon­zept ent­wi­ckel­ten, das sich bun­des­weit umset­zen lasse.

„Und im Fall hoher Hos­pi­ta­li­sie­rungs­zah­len, wenn also die Inten­siv­sta­tio­nen mit zumeist unge­impf­ten schwe­ren Covid-Ver­läu­fen voll­lau­fen, hal­te ich es auch für rich­tig, den Besuch im Restau­rant oder im Kino auf Geimpf­te oder Getes­te­te zu beschrän­ken, statt die Gas­tro­no­mie- und Kul­tur­stät­ten wie­der für alle zu schlie­ßen”, füg­te sie hin­zu. Kin­der unter zwölf Jah­ren und Vor­er­krank­te müss­ten aller­dings von sol­chen Rege­lun­gen aus­ge­nom­men sein. „Das wäre sonst unge­recht. Wer sich nicht imp­fen las­sen kann, darf kei­nen Nach­teil haben”, sag­te die SPD-Chefin.

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