Wohn­gip­fel: Jus­tiz­mi­nis­te­rin plant wei­te­re Mieten-Begrenzung

Wohnungsanzeigen - Wohnung - Pinnwand - Zu vermieten Foto: Wohnungsanzeigen mit "Zu vermieten" auf einer Pinnwand, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Vor dem Wohn­gip­fel der Bun­des­re­gie­rung hat die Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­rin wei­te­re Schrit­te zur Siche­rung bezahl­ba­ren Woh­nens angekündigt.

„Wir wer­den die Umwand­lung von Miet- in Eigen­tums­woh­nun­gen stren­ger begren­zen”, sag­te die SPD-Poli­ti­ke­rin Chris­ti­ne Lam­brecht den Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sonn­tag­aus­ga­ben). Die­se Umwand­lung sei oft der ers­te Schritt zur Ver­drän­gung. Außer­dem wer­de das Miet­spie­gel­recht refor­miert, um sei­ne Instru­men­te wirk­sa­mer zu machen. Zugleich ver­tei­dig­te Lam­brecht die Woh­nungs­po­li­tik der Bundesregierung.

Seit 2018 sei­en wich­ti­ge Vor­ha­ben auf den Weg gebracht wor­den. „Wir haben die Miet­preis­brem­se ver­län­gert und ver­bes­sert”, sag­te sie. „Zu viel gezahl­te Mie­te kann für bis zu 30 Mona­te zurück­ge­for­dert wer­den. Damit hat die Brem­se jetzt noch mehr Kraft.” Außer­dem sei der Betrach­tungs­zeit­raum für die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te von vier Jah­ren auf sechs Jah­re ver­län­gert wor­den, so die Minis­te­rin. „Damit schla­gen kurz­fris­ti­ge Preis­an­stie­ge in über­hitz­ten Miet­märk­ten weni­ger stark auf die Ver­gleichs­mie­te durch”.

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