Dor­ma­gen: Getun­tes Mofa aus dem Ver­kehr gezogen

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Am Mitt­woch führ­ten Poli­zei­be­am­te einen Schwer­punkt­ein­satz zur Bekämp­fung von unfall­ur­säch­li­chen Ver­kehrs­ver­stö­ßen durch.

Ein 21 Jah­re alter Mann aus Dor­ma­gen wur­de an der Kre­fel­der Stra­ße ange­hal­ten, weil Beam­te sei­nem Motor­rol­ler zuvor mit einer Geschwin­dig­keit von über 70 Stun­den­ki­lo­me­tern gefolgt waren. Bei der Kon­trol­le konn­te der Mann nur eine Betriebs­er­laub­nis und einen Ver­si­che­rungs­schutz für ein Klein­kraft­rad mit einer Geschwin­dig­keit von nicht mehr als 50 Stun­den­ki­lo­me­tern vor­wei­sen. Zudem hät­te er auf­grund sei­ner Fahr­erlaub­nis nur Zwei­rä­der bis zu einer Geschwin­dig­keit von 45 Stun­den­ki­lo­me­tern füh­ren dür­fen. Das augen­schein­lich mit einem Sport­aus­puff getun­te Klein­kraft­rad wur­de zur Erstel­lung eines tech­ni­schen Gut­ach­tens sicher­ge­stellt. Die genau­en Ver­än­de­run­gen an dem Kraft­fahr­zeug und die erziel­ba­re Höchst­ge­schwin­dig­keit wer­den durch ein gerichts­ver­wert­ba­res Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten fest­ge­stellt. Neben der zu erwar­ten­den Geld­stra­fe wird der Mann auch die­se Kos­ten – sowie die Abschlepp­ge­büh­ren zah­len müs­sen. Alle ille­ga­len tech­ni­schen Ver­än­de­run­gen müs­sen in einen ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand zurück­ge­baut werden.

Bereits gegen 07:00 Uhr kon­trol­lier­ten Beam­te einen Motor­rol­ler an der Ham­bur­ger Stra­ße. Obwohl das Mofa augen­schein­lich eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von mehr als den erlaub­ten 25 Stun­den­ki­lo­me­tern fuhr und damit ein Füh­rer­schein erfor­der­lich war, konn­te des­sen Fah­rer nur eine Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung vor­wei­sen. Den 18 Jah­re alten Mann aus Dor­ma­gen erwar­tet nun eben­falls ein Strafverfahren.

An der Rhein­fel­der Stra­ße nah­men die Beam­ten gegen 12:00 Uhr einen 35 Jah­re alten Mann aus Dor­ma­gen ins Visier. Der Mann wur­de kon­trol­liert, weil er mit der einen Hand ein Fahr­rad lenk­te und mit der ande­ren Hand einen wei­te­ren Draht­esel mit­zog. Auf Nach­fra­ge gab er an, den Eigen­tü­mer des Rades nicht zu ken­nen. Da das Rad aber meh­re­re Tage her­um­lag, habe er es an sich genom­men. Das Kin­der­fahr­rad der Mar­ke Tur­nier wur­de wegen des Ver­dachts des Dieb­stahls sicher­ge­stellt und ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren eingeleitet.

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