Dort­mund: 23-Jäh­ri­ger spuckt zwei Bun­des­po­li­zis­ten in das Gesicht

Dortmund Hauptbahnhof - ICE 715 Foto: Stehender ICE 715 am Dortmunder Hauptbahnhof (Dortmund)

Eine Iden­ti­täts­fest­stel­lung eska­lier­te am Frei­tag­abend der­ma­ßen, dass dabei min­des­tens ein Bun­des­po­li­zist ver­letzt wurde.

Der Tat­ver­däch­ti­ge, gegen den wegen Brand­stif­tung ein Haus­ver­bot in Süd­deutsch­land besteht und der sich mit 5 ver­schie­de­nen Iden­ti­tä­ten uner­laubt in Deutsch­land auf­hält, wur­de in das Poli­zei­ge­wahr­sam ein­ge­lie­fert. Die­ses durf­te er spä­ter wie­der verlassen.

Gegen 21:00 Uhr wur­den Bun­des­po­li­zis­ten zu einem Zug im Dort­mun­der Haupt­bahn­hof geru­fen. Dort hat­te ein Mann einen Inter­ci­ty von Hagen nach Dort­mund ohne Fahr­aus­weis genutzt.

Da er sich wei­ger­te Iden­ti­täts­pa­pie­re vor­zu­zei­gen, wur­de er zur Wache gebracht. Dort soll­ten sei­ne Fin­ger­ab­drü­cke über­prüft wer­den. Dabei ver­such­te der 23-Jäh­ri­ge erst den Fin­ger­scan­ner durch Fuß­trit­te zu beschä­di­gen und spuck­te anschlie­ßend einem 43-jäh­ri­gen Bun­des­po­li­zis­ten in das Gesicht und auf die Uni­form. Die­ser muss­te sich, auf Grund des emp­fun­de­nen Ekels, mehr­mals übergeben.

Dar­auf­hin wur­de dem soma­li­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen eine Spuck­schutz­hau­be über­ge­stülpt. Da er sich gegen­über allen anwe­sen­den Bun­des­po­li­zis­ten erheb­lich aggres­siv zeigt, die­se fort­wäh­rend belei­dig­te und in der Gewahr­sams­zel­le ran­da­lier­te, soll­te er in das Poli­zei­ge­wahr­sam ein­ge­lie­fert werden.

Auf dem Weg zum Strei­fen­wa­gen gelang es dem 23-Jäh­ri­gen sich die Spuck­schutz­hau­be vom Kopf zu schie­ben, so dass er den ihn beglei­ten­den 25-jäh­ri­gen Bun­des­po­li­zis­ten erst in die Augen spuck­te und anschlie­ßend in die Geni­ta­li­en trat. Zwei wei­te­re Bun­des­po­li­zis­ten über­wäl­tig­ten ihn und lie­fer­ten den Soma­li­er in das Dort­mun­der Poli­zei­ge­wahr­sam ein.

Wei­te­re Ermitt­lun­gen erga­ben, dass sich der Mann mit gleich fünf Iden­ti­tä­ten im Bun­des­ge­biet auf­hält. Einen Auf­ent­halts­ti­tel für die BRD besitzt er nicht. Zudem wur­de gegen den Mann ein Haus­ver­bot aus­ge­spro­chen, weil er im Ver­dacht steht in einer Flücht­lings­un­ter­kunft in Süd­deutsch­land eine Brand­stif­tung began­gen zu haben.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te gegen den Mann ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Belei­di­gung, uner­laub­ten Auf­ent­halts und tät­li­chen Angriffs auf Poli­zei­be­am­te ein. Nach Rück­spra­che mit der Jus­tiz wur­de er spä­ter, mit der Auf­for­de­rung sich bei der Aus­län­der­be­hör­de zu mel­den, aus dem Gewahr­sam entlassen.

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