Dort­mund: Unbe­kann­te legen Baum­stamm in Kru­ckel auf Bahngleise

Dortmund-Kruckel - Bahnhof - Bahnsteig - S-Bahn - Gleise - Baumstamm Foto: Abgelegter Baumstamm an den Bahngleisen (Dortmund-Kruckel), Urheber: Bundespolizei Dortmund

Bis­lang Unbe­kann­te leg­ten ges­tern Abend einen Baum­stamm quer über die Glei­se des Hal­te­punk­tes Dortmund-Kruckel.

Die S‑Bahn 5 konn­te recht­zei­tig vor dem Hin­der­nis zum Ste­hen kom­men. Die Bun­des­po­li­zei bit­tet nun um Hin­wei­se zu den Ver­ur­sa­chern und warnt vor der­ar­ti­gen Taten.

Gegen 21:11 Uhr befand sich die S5 auf dem Weg von Hagen nach Dort­mund. Wäh­rend der Ein­fahrt in den Hal­te­punkt Dort­mund-Kru­ckel erkann­te der 54-jäh­ri­ge Trieb­fahr­zeug­füh­rer einen läng­li­chen Gegen­stand auf den Glei­sen und lei­te­te sofort eine Schnell­brem­sung ein. Noch bevor er den Gegen­stand über­roll­te, stopp­te die S‑Bahn recht­zei­tig vor dem Hindernis.

Bei die­sem han­del­te es sich um einen cir­ca drei Meter lan­gen und 30 cm dicken Baum­stamm. Tat­ver­däch­ti­ge, die den Stamm auf die Glei­se gelegt haben könn­ten, waren nicht mehr vor Ort.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr ein und bit­te Zeu­gen um Hinweise.

Wer konn­te Mon­tag­abend (21. Okto­ber) zwi­schen 20:40 Uhr und 21:10 Uhr Per­so­nen beob­ach­ten, die sich auf den Bahn­stei­gen oder im Gleis­be­reich des DB Hal­te­punk­tes in Dort­mund-Kru­ckel auf­hiel­ten? Hin­wei­se nimmt die Bun­des­po­li­zei unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­num­mer 0800 6 888 000 entgegen.

In die­sem Zusam­men­hang warnt die Bun­des­po­li­zei vor sol­chen Taten! Beim Über­fah­ren von Gegen­stän­de aller Art, kön­nen gesplit­ter­te Tei­le wie Geschos­se wir­ken und Men­schen im Umfeld des Tat­or­tes erheb­lich verletzen.

Es han­del­te sich des­halb auch nicht um einen „Dum­me­jun­gen­streich”. Nicht umsonst hat der Gesetz­ge­ber den Tat­be­stand des gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr mit einer Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu zehn Jah­ren sanktioniert!

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