Düs­sel­dorf: 31-Jäh­ri­ger bei Aus­rei­se nach Russ­land festgestellt

Festnahme - Handschellen - Polizei Foto: Festnahme mit Handschellen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Aus­rei­se­kon­trol­le nach Russ­land wur­de ein 31-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, der zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war.

Die Bun­des­po­li­zei stell­te bei dem arme­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen einen Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Köln wegen Erschlei­chen von Leis­tun­gen fest. Der Mann wur­de bereits im Novem­ber 2018 vom Amts­ge­richt Köln in sechs Fäl­len rechts­kräf­tig zu einer Geld­stra­fe in Höhe von 60 Tages­sät­zen zu je 10,00 Euro verurteilt.

Der Mann aus Lever­ku­sen hat­te weder die Geld­stra­fe begli­chen noch die Haft­stra­fe ange­tre­ten, so dass die Staats­an­walt­schaft ihn zur Fahn­dung aus­schrieb. Aller­dings konn­te der Mann die ver­häng­te Frei­heits­stra­fe umge­hen, indem er den offe­nen Betrag bei der Bun­des­po­li­zei am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf beglich. Anschlie­ßend konn­te der 31-Jäh­ri­ge sei­nen Flug nach Mos­kau antreten.

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