Düs­sel­dorf: Bun­des­po­li­zei zieht 3.400 Euro Geld­stra­fen ein

Flugzeug - Flughafen - Düsseldorf - Airport - DUS - Landebahn Foto: Sicht auf ein Flugzeug am Düsseldorfer Flughafen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der grenz­po­li­zei­li­chen Ein- und Aus­rei­se­kon­trol­le wur­den meh­re­re Per­so­nen fest­ge­stellt, die zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben waren.

Auf­grund diver­ser Delik­te wur­den die Betrof­fe­nen ins­ge­samt zu einer Geld­stra­fe von 3.387,50 Euro ver­ur­teilt, die bei der Bun­des­po­li­zei begli­chen wurden.

Ein 42-Jäh­ri­ger wur­de bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Istan­bul fest­ge­stellt, weil die Staats­an­walt­schaft Essen den Mann zur Fest­nah­me wegen gemein­schaft­li­chen Dieb­stahls aus­ge­schrie­ben hat­te. Der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Frei­heits­stra­fe von 90 Tagen dank sei­ner Freun­din umge­hen, da die­se bei einer Poli­zei­wa­che in Gel­sen­kir­chen die Geld­stra­fe in Höhe von 1.442,50 Euro ein­zahl­te. Dadurch konn­te der in Gel­sen­kir­chen leben­de Mann sei­ne Rei­se in die Tür­kei doch noch antreten.

Eben­falls bei einem Flug in die Tür­kei konn­te eine 24-Jäh­ri­ge fest­ge­nom­men wer­den, da sie von der Staats­an­walt­schaft Aachen zur Fest­nah­me wegen Erschlei­chen von Leis­tun­gen aus­ge­schrie­ben war. Das Amts­ge­richt Aachen hat­te die tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge bereits im August 2019 zu einer Geld­stra­fe in Höhe von 25 Tages­sät­zen zu je 15 Euro rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Bis­her hat­te die Frau die Geld­stra­fe in Höhe von 375 Euro noch nicht begli­chen, hol­te dies aber am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf bei der Bun­des­po­li­zei nach. So konn­te die jun­ge Frau ihre Wei­ter­rei­se nach Kay­se­ri fortsetzen.

Des Wei­te­ren wur­de bei der Ein­rei­se­kon­trol­le aus Pris­ti­na ein 42-Jäh­ri­ger fest­ge­nom­men, da er von der Staats­an­walt­schaft Köln zur Fest­nah­me zwecks Straf­voll­stre­ckung aus­ge­schrie­ben war. Der koso­va­ri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wur­de im Janu­ar 2020 vom Land­ge­richt Köln wegen ver­such­ten Woh­nungs­ein­bruchs­dieb­stahls sowie beson­ders schwe­ren Raubs zu einer Frei­heits­stra­fe von 4 Jah­ren und 8 Mona­ten rechts­kräf­tig ver­ur­teilt. Da der Ver­ur­teil­te sei­ne Haft­stra­fe bis­her nicht antrat und als flüch­tig galt, wur­de er zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben. Anschlie­ßend wur­de der in Lever­ku­sen leben­de Mann in die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt verbracht.

Bei der Aus­rei­se­kon­trol­le nach Ada­na wur­de ein 24-Jäh­ri­ger fest­ge­stellt, da er von der Staats­an­walt­schaft Müns­ter wegen vor­sätz­li­chen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben war. Der nie­der­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge konn­te die Frei­heits­stra­fe von 30 Tagen umge­hen, indem er die Geld­stra­fe in Höhe von 1.570 Euro am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf ein­zahl­te. Danach konn­te er sei­nen Flug in die Tür­kei antreten.

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