Düs­sel­dorf: Ent­schä­di­gung auch bei Vor­ver­le­gung des Fluges

Airbus - Europäischer Flugzeughersteller - Flugzeug - Cockpit Foto: Cockpits eines Airbus, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die 22. Beru­fungs­zi­vil­kam­mer hat ent­schie­den, dass ein Flug, der um mehr als eine Stun­de nach vorn ver­legt wird, als annul­liert gilt.

Damit kann der Flug­gast von der Flug­ge­sell­schaft Ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Das gilt selbst dann, wenn der Flug­gast den Flug in Anspruch nimmt.

Der kla­gen­de Fami­li­en­va­ter hat­te 2018 beim Som­mer­ur­laub dop­pelt Pech. Der Hin­flug hat­te eine Ver­spä­tung von mehr als drei Stun­den, aus­ge­hend von den Flug­zei­ten in der Rei­se­be­stä­ti­gung, die das Rei­se­bü­ro dem kla­gen­den Fami­li­en­va­ter für alle Fami­li­en­mit­glie­der aus­ge­hän­digt hat­te. Der Rück­flug wur­de um mehr als eine Stun­de vor­ver­legt Die 22. Beru­fungs­zi­vil­kam­mer ent­schied, dass der Rei­sen­de sich grund­sätz­lich auf die Flug­zei­ten ver­las­sen darf, die das Rei­se­bü­ro ihm in der Rei­se­be­stä­ti­gung mit­teilt, wenn die­se den Anschein erwe­cken, ver­bind­lich zu sein. Aus­ge­hend von die­sen Flug­zei­ten wird die Ver­spä­tung bzw. Vor­ver­le­gung berech­net, aus­ge­hend von die­sen Flug­zei­ten kann der Rei­sen­de von der Flug­ge­sell­schaft Ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Uner­heb­lich ist, ob die Flug­ge­sell­schaft die­se Rei­se­zei­ten auch gegen­über dem Rei­se­bü­ro bestä­tigt hat.

Bevor das Land­ge­richt Düs­sel­dorf dem Fami­li­en­va­ter jetzt im Urteil 3.200 Euro Ent­schä­di­gung zuge­spro­chen hat, hat es den Euro­päi­schen Gerichts­hof in Luxem­burg zu meh­re­ren Rechts­fra­gen ange­ru­fen. Auf die Vor­la­ge­ent­schei­dung vom 06.04.2020 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof am 21.12.2021 (C‑146/20, C‑188/20, C‑196/20 und C‑270/20) unter ande­rem ent­schie­den, dass ein Flug als annul­liert zu betrach­ten ist, wenn das aus­füh­ren­de Luft­fahrt­un­ter­neh­men ihn um mehr als eine Stun­de vor­ver­legt, und dass eine vom Rei­se­un­ter­neh­men aus­ge­stell­te Buchungs­be­stä­ti­gung für die Flü­ge einer Bestä­ti­gung durch die Flug­ge­sell­schaft gleich steht.

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