Ein 46-jähriger Brite sprach am späten Abend im Düsseldorfer Flughafen einen 47-jährigen Schweden an und erzählte ihm eine mitleiderregende Geschichte in der Absicht, Bargeld für ein Flugticket von dem Reisenden zu erhalten.
Da der schwedische Reisende helfen wollte, händigte er dem Mann 50 Euro aus. Kurze Zeit später hatte der Helfer jedoch das Gefühl, dass er Opfer eines Betruges geworden sei und recherchierte hierzu im Internet. Hier bekam er die Bestätigung für seinen Verdacht und erfuhr auch noch gleichzeitig den Namen des mutmaßlichen Betrügers.
Der Schwede sprach Bundespolizeibeamte an und erklärte den Sachverhalt. Die Bundespolizisten, die sich gerade auf Streife befanden, entdeckten den Tatverdächtigen noch im Terminal und konfrontierten ihn mit dem Tatvorwurf, der von dem Briten nicht abgestritten wurde.
In den Diensträumen stellten die Beamten fest, dass der britische Staatsbürger mit seiner „Masche” kein Unbekannter bei den Justizbehörden ist. So suchte ihn die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mittels Vollstreckungshaftbefehl, da er zu einer Haftstrafe von 140 Tagen oder 1.470 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.
Auch von der Staatsanwaltschaft Landshut wurde er zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 123 Tagen und von der Staatsanwaltschaft Heidelberg zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Zur weiteren Veranlassung wurde der Gesuchte in die JVA eingeliefert.