Duis­burg: Zur Fest­nah­me aus­ge­schrie­ben und fal­schen Fünf­zi­ger dabei

Duisburg Hauptbahnhof - Bahnsteig - Gleise - Duisburg Foto: Bahnsteig des Duisburger Hauptbahnhofs (Duisburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­po­li­zei nahm am Mon­tag­mor­gen im Duis­bur­ger Haupt­bahn­hof einen Rumä­nen auf­grund eines Haft­be­fehls fest. Die­ser führ­te zudem einen gefälsch­ten 50 Euro Schein mit sich.

Bei der Über­prü­fung der Per­so­na­li­en des 30-Jäh­ri­gen stell­ten die Beam­ten fest, dass der Mann von der Staats­an­walt­schaft Wetz­lar wegen des Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis per Haft­be­fehl gesucht und zu 50 Tagen Haft oder einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von 1.500 Euro ver­ur­teilt wurde.

Bun­des­po­li­zis­ten nah­men den Mann fest und brach­ten ihn auf die Dienst­stel­le. Der Ver­ur­teil­te ver­such­te mit meh­re­ren Tele­fo­na­ten die Geld­stra­fe auf­zu­brin­gen. Aller­dings ohne Erfolg, sodass er sei­ne Haft­stra­fe antre­ten musste.

Als er nach gefähr­li­chen Gegen­stän­den durch­sucht wur­de, fan­den Beam­te einen 50 Euro Schein. Die­ser wies aller­dings eini­ge Fäl­schungs­merk­ma­le auf, wes­halb er anschlie­ßend beschlag­nahmt wur­de. Der 30-Jäh­ri­ge gab an, dass er den Geld­schein von einem Bekann­ten bekom­men habe.

Gegen den Mann wird nun auf­grund des Inver­kehr­brin­gens von Falsch­geld ermit­telt. Zur Ver­bü­ßung der Haft brach­ten ihn die Bun­des­po­li­zis­ten in die nächst­ge­le­ge­ne Justizvollzugsanstalt.

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