Essen: Jugend­li­cher lässt sich vom Bahn­steig in den Fahr­weg hängen

Bahnhof - Essen-Steele Ost - Bahnsteig - Gleise Foto: Sicht auf den Bahnhof Essen-Steele Ost (Essen)

Sprach­lo­sig­keit und Kopf­schüt­teln ver­ur­sach­ten das Ver­hal­ten von zwei Jugend­li­chen, die ges­tern Mit­tag in Essen mit ihrem Leben spielten.

Die bei­den 15- und 16-jäh­ri­gen Schü­ler fan­den es offen­sicht­lich lus­tig, sich vom Bahn­steig in den Fahr­weg eines Zuges zu hän­gen. Gegen 13:40 Uhr wur­den Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei im Esse­ner Haupt­bahn­hof zur S‑Bahn 1 geru­fen. Der 33-jäh­ri­ge Trieb­fahr­zeug­füh­rer des Zuges teil­te den Bun­des­po­li­zis­ten mit, dass er bei der Ein­fahrt in den Bahn­hof Essen-Ste­e­le Ost eine Schnell­brem­sung ein­lei­ten muss­te, um so einen Per­so­nen­un­fall zu verhindern.

Nach Anga­ben des Bahn­mit­ar­bei­ters hät­ten sich die zwei Jugend­li­chen auf dem Bahn­steig im Bahn­hof Essen-Ste­e­le Ost auf­ge­hal­ten. Als er mit der S‑Bahn aus einer Kur­ve – mit einer Geschwin­dig­keit von cir­ca 80 Km/h – in den Bahn­hof ein­fah­ren woll­te, konn­te er beob­ach­ten wie sich einer der bei­den Jugend­li­chen, von sei­nem Beglei­ter an den Armen in den Gleis­be­reich habe hän­gen lassen.

Dar­auf­hin habe er sofort einen Ach­tungs­pfiff abge­ge­ben und eine Schnell­brem­sung ein­ge­lei­tet. Der Zug sei dann kurz vor dem Bahn­steig zum Ste­hen gekom­men. Das Duo hät­te sich dar­auf­hin zurück auf den Bahn­steig bege­ben. Nach­dem er lang­sam an die­sen her­an­ge­rollt sei, wären bei­de Jugend­li­chen in die S‑Bahn gestiegen.

Auf Grund der guten Per­so­nen­be­schrei­bun­gen konn­ten Bun­des­po­li­zis­ten das Duo auf dem Bahn­steig aus­fin­dig machen und sie auf ihr lebens­ge­fähr­li­ches Ver­hal­ten anspre­chen. Bei den Jun­gen han­del­te es sich um einen 15-Jäh­ri­gen syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen aus Essen und einen 16-jäh­ri­gen Essener.

Die bei­den Schü­ler räum­ten ihr Ver­hal­ten ein und erklär­ten, dass sie am Bahn­steig nur Spaß machen woll­ten und sich der Gefahr nicht bewusst gewe­sen sei­en, in die sie sich frei­wil­lig bege­ben hatten.

Bun­des­po­li­zis­ten erklär­ten den bei­den Esse­nern, dass sol­che „Spä­ße” mit­un­ter töd­lich enden kön­nen und infor­mier­ten sie über die Lebens­ge­fahr, die von Bahn­an­la­gen aus­ge­hen. Zudem wur­den die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über das „Trei­ben” ihrer Spröss­lin­ge informiert.

Der Trieb­fahr­zeug­füh­rer muss­te auf Grund des erlit­te­nen Schocks abge­löst wer­den. Der 33-Jäh­ri­ge hat­te nach eige­nen Anga­ben bereits mehr­fach ähn­li­che Sach­ver­halt mit­ter­le­ben müs­sen, von denen eini­ge nicht so glimpf­lich ausgingen.

Gegen die bei­den Jugend­li­chen lei­te­te die Bun­des­po­li­zei ein Straf­ver­fah­ren wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr ein.

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